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Albert Scherzer | Judikatur | Leitsatz
Wertminderung der gemeinschaftlichen Sache durch Begründung von Wohnungseigentum
OGH: Auf Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung kann in einem Verfahren zur Aufhebung einer Miteigentumsgemeinschaft Wohnungseigentum begründet werden. Die „Aufhebung einer Miteigentumsgemeinschaft“ durch Begründung von Wohnungseigentum beseitigt die Gemeinschaft des Eigentums an der Liegenschaft nicht, sondern befestigt sie in anderer Form. Die Teilung einer Liegenschaft durch Begründung von Wohnungseigentum ist eine Sonderform der Realteilung. Eine Realteilung kommt in Betracht, wenn die Sache ohne wesentliche Wertminderung geteilt werden kann und rechtliche Hindernisse nicht entgegenstehen. Eine Realteilung ist dann tunlich, wenn eine Sache ohne Notwendigkeit eines unverhältnismäßig großen Wertausgleichs in Teile zerlegt werden kann, sodass der Wert des Ganzen in den Teilen enthalten bleibt.