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Dokument-ID: 253012

Judikatur | Leitsatz

Teilausnahme gem § 1 Abs 4 Z 1 MRG bei einer Doppelwohnhausanlage

Im vorliegenden Fall war es unstrittig, dass die Wohnhausanlage, in der sich die Mietwohnung des Klägers befindet, aufgrund einer nach dem 30.06.1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde. Für die Beurteilung, ob die Teilausnahme gemäß § 1 Abs 4 Z 1 MRG anwendbar sei, kam es nur darauf an, ob die Mietwohnung in einem Gebäude gelegen war, das ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichtet wurde.

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