Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach gärten lieferte 66 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1010) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1010) anzeigen-
Thema
-
(6)
Mietrecht
Mietrecht
(6)
- (1) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (1)
- (2) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (2)
- (3) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (3)
- (2) Mietzins Mietzins (2)
- (1) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (1)
- (1) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (1)
- (1) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (1)
-
(60)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(60)
- (3) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (3)
- (1) Hausverwalter Hausverwalter (1)
- (3) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (3)
- (8) WEG-Verträge WEG-Verträge (8)
- (2) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (2)
- (48) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (48)
- (1) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (1)
- (1) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (1)
-
(6)
Mietrecht
Mietrecht
(6)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Muster x
- Jedes Datum
Dokument-ID: 905527
WEKA (red) | Muster | Checkliste
Spekulationsgeschäft - Checkliste
Spekulationstatbestand
- Veräußerung von Grundstücken und anderen Wirtschaftsgütern
- aus dem privaten Bereich
- ab 2007 aus dem betrieblichen Bereich, soweit der Unterschiedsbetrag nicht in den betrieblichen Einkünften enthalten ist (bei Aufwertungen auf den höheren Teilwert beim Wechsel der Gewinnermittlungsart durch Übergang auf den Betriebsvermögensvergleich gemäß § 5 ESTG und bei Einlagen, bei denen der Teilwert nicht den Anschaffungs- oder Herstellungskosten entspricht)
- Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist seit der Anschaffung
- Veräußerung führt zur Aufdeckung stiller Reserven (Wertsteigerungen) seit der Anschaffung
- Spekulationsabsicht des Steuerpflichtigen ist nicht erforderlich