Ihre Suche nach gärten lieferte 792 Ergebnisse.

Dokument-ID: 1056018

Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz

Zur Fälligkeit von Bewirtschaftungskosten und Geltendmachung von Energiekosten erst Jahre später

OGH: Für die Abrechnung von Gemeinschaftsanlagen steht dem Vermieter gemäß § 21 Abs 3 bis 5 iVm § 24 Abs 3 MRG ohne Rücksicht auf Vereinbarungen ein freies Wahlrecht zwischen einer Jahrespauschalverrechnung nach § 21 Abs 3 MRG und der Einzelvorschreibung iSd § 21 Abs 4 MRG zu. Macht der Vermieter keinen Gebrauch von der ihm eingeräumten Möglichkeit zur Pauschalverrechnung, so hat der Mieter nach § 21 Abs 4 MRG den auf seinen Mietgegenstand entfallenden Anteil an den Bewirtschaftungskosten an den Vermieter zu entrichten, wenn ihm dessen Höhe vorher unter Vorlage der Rechnungsbelege nachgewiesen wird.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop