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Dokument-ID: 1005661

WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz

Gilt die Vollausnahme nach § 1 Abs 2 Z 5 MRG für Geschäftsräume in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei Einheiten?

OGH: In casu war die Beklagte seit 1976 Mieterin von Lagerräumen des Klägers, welcher das Mietverhältnis mit einem Schreiben per 28. Juni 2016 auflöste. Jedoch stellte die Beklagte die Räumlichkeiten nicht zurück, wodurch der Kläger die Räumung des Objekts, zwei ebenerdige Lagerräume, begehrte.

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