Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach gerichtlicher lieferte 94 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1724) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1724) anzeigen-
Thema
-
(185)
Mietrecht
Mietrecht
(185)
- (82) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (82)
- (27) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (27)
- (3) Mietanbot Mietanbot (3)
- (94) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (94)
- (6) Befristung Befristung (6)
- (12) Mietzins Mietzins (12)
- (3) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (3)
- (16) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (16)
- (5) Mieterschutz Mieterschutz (5)
- (47) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (47)
- (6) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (6)
-
(94)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
x
(94)
- (47) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (47)
- (14) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (14)
- (4) Hausverwalter Hausverwalter (4)
- (8) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (8)
- (24) WEG-Verträge WEG-Verträge (24)
- (8) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (8)
- (8) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (8)
- (5) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (5)
- (1) WEG-Novelle 2024 WEG-Novelle 2024 (1)
- (2) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (2)
- (44) Kommentare Kommentare (44)
-
(185)
Mietrecht
Mietrecht
(185)
-
Kategorie
-
Datum
- Wohnungseigentumsrecht x
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag
Allgemeinflächen
Definition
Für die allgemeinen Teile der Liegenschaft existiert in § 2 Abs 4 WEG eine Legaldefinition. Demnach sind allgemeine Teile der Liegenschaft solche, die der allgemeinen Benützung dienen und deren Zweckbestimmung einer ausschließlichen Benützung entgegensteht. Bei genauer Betrachtung hilft diese Definition nicht besonders viel weiter, könnte doch erst wieder fraglich sein, welche Teile nunmehr der allgemeinen Benützung dienen. Jedenfalls für eine Liegenschaft, bei der es keine schlichten Miteigentümer (also Miteigentümer, denen kein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zugeordnet ist) mehr gibt, kann man die Definition so verstehen, dass alle Teile der Liegenschaft, die nicht einem Wohnungseigentümer exklusiv zugeordnet sind und an denen daher ein ausschließliches Nutzungsrecht dieses Wohnungseigentümers besteht, allgemeine Teile der Liegenschaft sind. In wesentlichen Bereichen kommt es also auf die Vereinbarung der Wohnungseigentümer bei der Begründung von Wohnungseigentum an (5 Ob 653/78).