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Dokument-ID: 242481
Zusammenfassung einer Abrechnung für konkrete Wohnungseigentümer anstelle von einzelnen Objekten?
Die Verwaltungsabrechnungen der Jahre 2003, 2004 und 2005 erfolgten insgesamt nicht objektbezogen, sondern für jeden einzelnen Wohnungseigentümer unter Zusammenziehung seiner Anteile. Die Antragstellerin begehrt, die Antragsgegnerin zur Legung einer ordentlichen und richtigen Abrechnung über die Aufwendungen für die Liegenschaft in den Kalenderjahren 2003 bis 2005 zu verpflichten.