Ihre Suche nach ruhestörung lieferte 9 Ergebnisse.

Dokument-ID: 680091

WEKA (ffa) | Judikatur | Leitsatz

Zumutbarkeit der Streu- und Räumpflicht in der Nacht auf Privatgrund

OGH: Als Haftungsgrundlage für den Sturz aufgrund von Glatteis auf einem Privatgrund kommen die vertragliche Haftung sowie die Wegehalterhaftung nach § 1319a ABGB in Betracht. Ein Weg iSd § 1319a ABGB ist allgemein benutzbar, kann also von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden. Privatgrund fällt regelmäßig nicht darunter. Deshalb scheidet die Wegehalterhaftung nach § 1319a ABGB aus (7 Ob 214/13s; 5 Ob 117/07b; 8 Ob 93/04s).

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop