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Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten
Der Erwerb von Grund und Boden durch Ausländer, also im Wesentlichen Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, ist ein politisch sensibler Bereich. Aus diesem Grund wurden in Kärnten – wie auch in anderen Bundesländern – im Wege des Kärntner Grundverkehrsgesetzes Sonderregelungen für den Erwerb von Liegenschaftseigentum und eigentumsähnlichen Rechten durch Ausländer geschaffen. Im vorliegenden Beitrag wird die Frage behandelt, unter welchen Voraussetzungen ausländische Personen Eigentümer eines Grundstückes bzw Gebäudes oder eines Teiles davon (wie eben einer Eigentumswohnung) werden können sowie welches Verfahren sie dafür durchlaufen müssen und welche Konsequenzen an eine allfällige Rechtsverletzung geknüpft sind.