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Dokument-ID: 283533
Verbundfenster fallen gesamt in die Erhaltungspflicht der Eigentümergemeinschaft
OGH: Nach § 30 Abs 1 Z 1 WEG kann ein einzelner Wohnungseigentümer mit einem gegen alle anderen Wohnungseigentümer gerichteten Antrag eine Gerichtsentscheidung darüber bewirken, dass Arbeiten iSd § 28 Abs 1 MRG fristgerecht ausgeführt werden. Dies umfasst Arbeiten betreffend die ordnungsgemäße Erhaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft im Sinne des § 3 MRG, einschließlich der baulichen Veränderungen, die über den Erhaltungszweck nicht hinausgehen, und der Behebung ernster Schäden des Hauses in einem Wohnungseigentumsobjekt.