Ihre Suche nach gerichtlicher lieferte 930 Ergebnisse.

Dokument-ID: 1128425

Albert Scherzer | Judikatur | Leitsatz

Zurücklegung der Tätigkeit durch den vorläufigen Verwalter

OGH: Der Übergang von Eigen- zur Fremdverwaltung kann von der Mehrheit der Mit- und Wohnungseigentümer beschlossen werden. Außerdem besteht ein Minderheitsrecht jedes Mit- und Wohnungseigentümers, vom Gericht die Entscheidung darüber zu verlangen, dass ein gemeinsamer Verwalter gemäß den §§ 19 ff WEG 2002 oder ein vorläufiger Verwalter gemäß § 23 WEG 2002 bestellt wird. Für die rechtsgestaltende Entscheidung des Außerstreitrichters darüber, ob auf Antrag eines Mit- und Wohnungseigentümers ein Verwalter zu bestellen ist, reicht es nicht (schon) aus, dass noch kein Verwalter bestellt ist. Es sind Behauptung und Nachweis eines wichtigen Interesses des antragstellenden Wohnungseigentümers erforderlich. Mit der Bestellung eines Verwalters durch die Eigentümergemeinschaft endet die Vertretungsbefugnis des vorläufigen Verwalters.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop