Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach gerichtlicher lieferte 185 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1724) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1724) anzeigen-
Thema
-
(185)
Mietrecht
Mietrecht
x
(185)
- (82) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (82)
- (27) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (27)
- (3) Mietanbot Mietanbot (3)
- (94) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (94)
- (6) Befristung Befristung (6)
- (12) Mietzins Mietzins (12)
- (3) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (3)
- (16) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (16)
- (5) Mieterschutz Mieterschutz (5)
- (47) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (47)
- (6) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (6)
-
(94)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(94)
- (47) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (47)
- (14) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (14)
- (4) Hausverwalter Hausverwalter (4)
- (8) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (8)
- (24) WEG-Verträge WEG-Verträge (24)
- (8) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (8)
- (8) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (8)
- (5) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (5)
- (1) WEG-Novelle 2024 WEG-Novelle 2024 (1)
- (2) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (2)
- (44) Kommentare Kommentare (44)
-
(185)
Mietrecht
Mietrecht
x
(185)
-
Kategorie
-
Datum
- Mietrecht x
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Alexander Kdolsky - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag
Mietzinsüberprüfung
Allgemeines zur Mietzinsüberprüfung
In einem Urteil fasst der OGH prägnant zusammen, worum es bei der Mietzinsüberprüfung geht: Im Bereich der Hauptmietzinsüberprüfung nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG hat der Mieter die Möglichkeit, die Feststellung der zulässigen Höhe des Hauptmietzinses pro futuro oder aber zu bestimmten Zinsterminen zu begehren, er kann sich auch mit der bloßen Feststellung, dass der Hauptmietzins nach § 16 Abs 1 MRG (Angemessenheit) oder nach § 16 Abs 2 MRG (Kategorie [Anmerkung: Nunmehr Richtwertsystem]) zu bilden ist, begnügen. Daneben ist noch die selbstständige Feststellung der maßgeblichen Kategorie oder der Nutzfläche möglich. Vom Mieter ist nach dem Zweck der Mietzinsüberprüfung zu fordern, die vermeintliche Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung innerhalb der Präklusionsfrist des § 16 Abs 8 MRG möglichst umfassend feststellen zu lassen (OGH 11.07.2006, 5 Ob 161/06x).