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Dokument-ID: 378993
Kaufoption mit Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum keine Nebenabrede
OGH: Den Begriff der „Nebenabrede“ definieren die Materialien des MRG nicht. Eine brauchbare Definition hingegen findet sich bei Huber: Der Begriff der „Nebenabrede“ iSd § 2 Abs 1 Satz 3 MRG erfordert eine Abgrenzung in zwei Richtungen: Einerseits darf die Bestimmung nicht zu den essentialia negotii des Bestandvertrages gehören, andererseits darf es sich nicht um eine selbstständige, mit dem Bestandvertrag nur äußerlich verbundene Vereinbarung handeln.