Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 428 Ergebnisse.

Dokument-ID: 473641

Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz

Sieht das Mietrechtsgesetz Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge vor?

OGH: Im Zeitpunkt des Abschlusses des gegenständlichen Hauptmietvertrags (1986) stand § 45 MRG idF der Novelle 1985 (BGBl 1985/559) in Geltung. In casu wurde neben dem Hauptmietzins auch die Tragung eines „allfälligen Substanzerhaltungs- und Verbesserungsbeitrags“ gemäß § 45 MRG (in der damals geltenden Fassung) vereinbart. Während der ersten zehn Jahre wurde auf die Forderung von Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag verzichtet. Dieser niedrige Mietzins kommt deshalb zustande, weil der Mieter gleichzeitig auf Mietrechte an einem anderen Geschäftslokal verzichtete.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop