Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach gärten lieferte 80 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1010) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1010) anzeigen-
Thema
-
(36)
Mietrecht
Mietrecht
(36)
- (1) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (1)
- (2) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (2)
- (2) Mietanbot Mietanbot (2)
- (11) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (11)
- (8) Mietzins Mietzins (8)
- (1) Betriebskosten Betriebskosten (1)
- (3) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (3)
- (7) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (7)
- (4) Mieterschutz Mieterschutz (4)
- (4) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (4)
- (1) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (1)
-
(80)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
x
(80)
- (10) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (10)
- (3) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (3)
- (4) Hausverwalter Hausverwalter (4)
- (8) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (8)
- (8) WEG-Verträge WEG-Verträge (8)
- (2) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (2)
- (48) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (48)
- (3) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (3)
- (1) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (1)
- (24) Kommentare Kommentare (24)
-
(36)
Mietrecht
Mietrecht
(36)
-
Kategorie
-
Datum
- Wohnungseigentumsrecht x
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag
Hausverwalter – Aufgaben und Befugnisse
Interessenswahrungspflicht
Gem § 20 Abs 1 WEG ist der Verwalter verpflichtet, die gemeinschaftsbezogenen Interessen aller Wohnungseigentümer zu wahren und Weisungen der Mehrheit der Wohnungseigentümer zu befolgen, soweit diese nicht gesetzwidrig sind. Der Verwalter kann die Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen der Verwaltung der Liegenschaft unbeschränkt und unbeschränkbar vertreten und im Rahmen dieser Vertretung auch berufsmäßige Parteienvertreter (in erster Linie werden dies Rechtsanwälte sein, aber auch Steuerberater und Ziviltechniker kommen in Betracht) bestellen.