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Dokument-ID: 243867

Judikatur | Leitsatz

Zur Ersatzbeschaffung nach § 32 Abs 2 MRG bei Eigenbedarfskündigung

Der Kläger war nach Rechtskraft des Zwischenurteils über das Bestehen des Kündigungsgrunds des § 30 Abs 2 Z 9 MRG dem Grunde nach vorbehaltlich einer Ersatzbeschaffung gehalten, den Mietern binnen drei Monaten zwei entsprechende Wohnungen zur Auswahl als Ersatz anzubieten (§ 32 Abs 2 MRG).

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