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Dokument-ID: 804826

WEKA (vpa) | Judikatur | Leitsatz

Zur Einstufung der Wohnung im Kategoriesystem des § 15a Abs 1 MRG: Bsp unbrauchbare Badegelegenheit

OGH: Nach der Rspr des OGH entspricht ein Badezimmer ohne Entlüftung ins Freie nicht dem (im Jahr 2010) zeitgemäßen Standard.

Wenn im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses die Wohnung oder eines ihrer Ausstattungsmerkmale nicht brauchbar ist oder wenn eine Badegelegenheit nicht dem zeitgemäßen Standard entspricht, so ist dies nach § 15a Abs 2 Satz 3 MRG bei der Einstufung der Wohnung im Kategoriesystem des Abs 1 leg cit zu berücksichtigen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Mieter die Unbrauchbarkeit oder das Fehlen des zeitgemäßen Standards dem Vermieter angezeigt hat und dieser den Mangel nicht innerhalb angemessener Frist, aber höchstens binnen dreier Monate ab Zugang der Anzeige, behoben hat.

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