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Dokument-ID: 883941
WEKA (epu) | Judikatur | Leitsatz
Zur Bedeutung der Aussichtslosigkeit eines erforderlichen Bauansuchens im Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 2 WEG 2002
OGH: Nach § 16 Abs 2 WEG 2002 hat der Wohnungseigentümer das Recht, Änderungen an seinem Wohnungseigentumsobjekt auf eigene Kosten vorzunehmen. Betreffen diese Änderungen auch allgemeine Teile der Liegenschaft, so müssen sie gem Z 2 leg cit außerdem entweder der Übung des redlichen Verkehrs entsprechen oder einem wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers dienen. Unter diese Bestimmung fallen auch Änderungen zur vorteilhafteren Nutzung eines Wohnungseigentumsobjekts, bei denen ausschließlich allgemeine Teile der Liegenschaft in Anspruch genommen werden.