Ihre Suche nach gerichtlicher lieferte 929 Ergebnisse.

Dokument-ID: 1098395

Stanislava Doganova | Judikatur | Leitsatz

Baumängel: Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer

OGH: Die Eigentümergemeinschaft ist, solange keine Bindung an anderslautende Entscheidungen besteht, jederzeit befugt, in solchen Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung wie eben der Erhaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft tätig zu werden (§ 18 Abs 1 WEG 2002). Daran ändert auch der Umstand nichts, dass solche Maßnahmen der Eigentümergemeinschaft sich materiell-rechtlich auf die Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer aus ihren Verträgen mit dem Bauträger auswirken können. Diese Reflexwirkung ist vielmehr Folge der mit der Begründung von Wohnungseigentum verbundenen Aufgabe der allgemeinen Verfügungsmacht über die allgemeinen Teile der Liegenschaft.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop