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Dokument-ID: 280933

Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag

Der Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Kärnten – Die Grundverkehrsbehörden

Die Grundverkehrsbehörde erster Instanz ist immer die Bezirksverwaltungsbehörde. Im K-GVG nicht ausdrücklich genannt, aber unter Anwendung der allgemeinen Zuständigkeitsvorschriften des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes ist konkret jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Sprengel das betroffene Grundstück liegt.

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