Ihre Suche nach gerichtlicher lieferte 96 Ergebnisse.

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (1724) anzeigen

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (1724) anzeigen
  • Alle Themen
  • Praxiswissen x
  • Jedes Datum
Dokument-ID: 281415

Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

Hauptmiete

Nach geltendem Recht (Vertragsabschluss ab 01.03.1994)

Hauptmiete

Hauptmiete liegt vor, wenn der Mietvertrag mit dem

  • Eigentümer der Liegenschaft oder
  • mit dem dinglich oder obligatorisch berechtigten Fruchtnießer,
  • mit dem Mieter oder Pächter eines ganzen Hauses oder,
  • sofern der Mietgegenstand im Wohnungseigentum steht, mit dem Wohnungseigentümer geschlossen wird.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop