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Dokument-ID: 244209

Judikatur | Leitsatz

Kündigung des Verwalters und Fortsetzungspflicht

Nach Ausspruch der Kündigung eines Verwalters hat dieser seine Tätigkeit gemäß § 1025 ABGB so lange fortzusetzen bis die Bestellung eines neuen Verwalters erfolgt ist. Ab diesem Zeitpunkt hat er sich jeglicher Tätigkeit zu enthalten.

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