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Dokument-ID: 1133640

Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz

Vollwärmeschutz der Fassade: Ist der Vermieter dazu verpflichtet?

OGH: Die Bestimmung des § 14a Abs 1 WGG idF vor BGBl 157/2015 zu den Erhaltungspflichten der Bauvereinigung ist nahezu wortgleich zu § 3 Abs 2 Z 1 und Z 5 MRG, sodass die hiezu ergangene Rechtsprechung sinngemäß heranzuziehen ist. Die Erhaltung umfasst gemäß § 14a Abs 2 Z 1 WGG die Arbeiten, die zur Erhaltung der allgemeinen Teile der Baulichkeit erforderlich sind, sowie gemäß § 14a Abs 2 Z 5 WGG idF vor BGBl 157/2015 die der Senkung des Energieverbrauchs sonst dienenden Ausgestaltungen der Baulichkeit, wenn und insoweit die hiefür erforderlichen Kosten in einem wirtschaftlich vernünftigen Verhältnis zum allgemeinen Erhaltungszustand und den zu erwartenden Einsparungen stehen.

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