Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach gerichtlicher lieferte 44 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1724) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1724) anzeigen-
Thema
-
(185)
Mietrecht
Mietrecht
(185)
- (82) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (82)
- (27) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (27)
- (3) Mietanbot Mietanbot (3)
- (94) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (94)
- (6) Befristung Befristung (6)
- (12) Mietzins Mietzins (12)
- (3) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (3)
- (16) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (16)
- (5) Mieterschutz Mieterschutz (5)
- (47) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (47)
- (6) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (6)
-
(94)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(94)
- (47) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (47)
- (14) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (14)
- (4) Hausverwalter Hausverwalter (4)
- (8) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (8)
- (24) WEG-Verträge WEG-Verträge (24)
- (8) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (8)
- (8) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (8)
- (5) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (5)
- (1) WEG-Novelle 2024 WEG-Novelle 2024 (1)
- (2) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (2)
- (44) Kommentare Kommentare x (44)
-
(185)
Mietrecht
Mietrecht
(185)
-
Kategorie
-
Datum
- Kommentare x
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Dokument-ID: 271639
Kommentar
§ 43 WEG 2002
Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Klage auf Einverleibung des Eigentumsrechts
Der WE-Bewerber kann den Eigentümer der Liegenschaft auf die Einwilligung in die Einverleibung seines Eigentumsrecht am Mindestanteil und in die Begründung von Wohnungseigentum an allen dafür gewidmeten wohnungseigentumstauglichen Objekten klagen, wenn die WE-Organisatoren mit der Stellung der diesbezüglichen Anträge oder der Errichtung der Urkunden gem § 37 Abs 2 Z 2, das sind die Urkunden, die zur Einverleibung des Eigentumsrechtes am Mindestanteil und des WE-Eigentums geboten sind, säumig ist.