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Dokument-ID: 331935
Judikatur | Leitsatz
Erhöhungsbegehren des Hauptmietzinses bei Unternehmensveräußerung gem § 12a MRG
OGH: Nach § 12a Abs 1 MRG tritt der Erwerber eines Unternehmens anstelle des bisherigen Hauptmieters in das Hauptmietverhältnis ein, wenn der Hauptmieter einer Geschäftsräumlichkeit das von ihm im Mietgegenstand betriebene Unternehmen zur Fortführung in diesen Räumen veräußert. Der Veräußerer und der Erwerber sind verpflichtet die Unternehmensveräußerung dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.