Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach gerichtlicher lieferte 930 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1724) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1724) anzeigen-
Thema
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Judikatur x
- Jedes Datum
Judikatur | Leitsatz
Vermieterabrechung und Einsicht in die Belege nach § 21 Abs 3 MRG iZm Versicherungen
OGH: Zweck des dem Mieter in § 21 Abs 3 MRG eingeräumten Rechts auf Einsicht in die Belege der von ihm zu erstattenden Betriebskosten und öffentlichen Abgaben ist es, überprüfen zu können, ob dem Vermieter die in die Jahresabrechnung aufgenommenen Aufwendungen tatsächlich aufgelaufen sind, ob es sich um Hausbewirtschaftungskosten iSd § 21 Abs 1 und 2 MRG handelt und ob sie im Abrechnungsjahr fällig geworden sind. Wenn Bestimmungen wie §§ 20, 21 MRG (oder zB § 19 Abs 1 WGG, §§ 17 bis 19 HeizKG) nur die Verpflichtung normieren, Rechnung zu legen, genügt nach stRsp des OGH ein schlüssiges, plausibles und vollständiges Zahlenwerk, um die Ordnungsgemäßheit einer Abrechnung zu bewirken.