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Dokument-ID: 1098340
Stanislava Doganova | Judikatur | Leitsatz
Wertsicherung des Hauptmietzinses ohne vertragliche Wertsicherungsvereinbarung?
OGH: § 45 MRG sieht eine Anhebung des Mietzinses je Quadratmeter der Nutzfläche auf einen bestimmten Wert unter Berücksichtigung der Ausstattungskategorie vor. Die Anhebung ist aber nur dann zulässig, wenn sich der Mietgegenstand in einem Gebäude befindet, für das weder eine Abbruchbewilligung noch ein Abbruchauftrag der Baubehörde vorliegt. Eine sich aus der Anhebung ergebende Unwirksamkeit des Hauptmietzinses ist innerhalb der in § 16 Abs 8 MRG genannten Fristen ab dem Anhebungsbegehren gerichtlich (bei der Gemeinde, § 39) geltend zu machen.