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Erhaltungspflicht für eine unwirtschaftliche Heizanlage?
DEMODie Erhaltungspflicht für Gemeinschaftsanlagen besteht nach § 3 Abs 2 Z 3 MRG nur, wenn eine Einschränkung der Funktionsfähigkeit, der Brauchbarkeit, ein bestehender Mangel oder zumindest eine Schadensgeneigtheit der Gemeinschaftsanlage vorliegen. Dass eine funktionsfähige Heizungsanlage nicht mehr dem zeitgemäßen Standard entspricht, begründet keine Erhaltungspflicht des Vermieters.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 103/19m | OGH vom 27.11.2019 | Dokument-ID: 1056019 -
Ist ein Fixpreis für eine nachträgliche Eigentumsübertragung rechtens?
Die Höhe des von der gemeinnützigen Bauvereinigung angebotenen Fixpreises für die nachträgliche Übereignung von Wohnungseigentum kann nur wegen offenkundiger Unangemessenheit iSd § 18 Abs 3b WGG bekämpft werden. Die in § 15h WGG normierte Begrenzung der Mieterträge bei nachträglicher Eigentumsübertragung von geförderten Wohnungen hat auf die Frage der Angemessenheit keinen Einfluss.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 46/24m | OGH vom 27.05.2024 | Dokument-ID: 1183136 -
WE-Begründung: Ist eine fehlende Baubewilligung ein Hindernis?
Eine rechtskräftige baubehördliche Bewilligung ist keine Voraussetzung für eine gerichtliche Nutzwertfestsetzung wegen realer baulicher Veränderungen gem § 9 Abs 2 WEG 2002. Anderes gilt nur – so wie für die Genehmigungsfähigkeit von Änderungen nach § 16 WEG 2002 – wenn von vornherein feststeht, dass die auf dem privatrechtlichen Konsens der Wohnungseigentümer beruhenden Änderungen baurechtlich nicht zulässig sind und somit mit einer Genehmigung nicht zu rechnen ist.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 94/23v | OGH vom 19.02.2024 | Dokument-ID: 1176607 -
Zur Ersitzung eines bereits bestehenden WE-Objekts
Liegen die Voraussetzungen des § 1477 ABGB für eine uneigentliche Ersitzung, nämlich Redlichkeit und Besitzwille, vor, kann auch ein bereits bestehendes Wohnungseigentumsobjekt (hier: Garage) ersessen werden. Die unterlassene Einsichtnahme in das Grundbuch schadet der Redlichkeit nicht, sofern keine Verdachtsmomente hinsichtlich der tatsächlichen Besitzverhältnisse bestehen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 20/23y | OGH vom 13.02.2024 | Dokument-ID: 1174131 -
Besteht eine Bindung des Einzelrechtsnachfolgers an zugesagtes Änderungsrecht bei Rechtsnachfolgeklausel?
Ein Einzelrechtsnachfolger ist trotz Rechtsnachfolgeklausel nicht an ein von seinem Rechtsvorgänger zugesagtes Änderungsrecht gebunden, wenn dieses weder in seinem Kaufvertrag noch im Wohnungseigentumsvertrag erwähnt wurde und die Zustimmung zu einem Zeitpunkt erteilt wurde, als noch kein Wohnungseigentum(s-Objekt) bestand. Eine Rechtsnachfolgeklausel erfasst im Zweifel nur den Eintritt in solche obligatorischen Verpflichtungen, die mit der Nutzung der veräußerten Liegenschaft zusammenhängen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 25/24y | OGH vom 12.03.2024 | Dokument-ID: 1176609 -
„Erhaltende“ Sanierung: stets eine Neuerrichtung iSd § 1 Abs 4 Z 3 MRG?
Die Neuerrichtung eines Gebäudes iSd § 1 Abs 4 z § MRG liegt nur vor, wenn durch sie neuer Wohn- oder Geschäftsraum geschaffen wird. Eine – auch umfangreiche oder kostspielige – Sanierung fällt nicht darunter. Das gilt auch, wenn sich der Vermieter für eine „erhaltende“ Sanierung statt für den bereits genehmigten Abbruch und umfassenden Neubau des Gebäudes entscheidet.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 162/23v | OGH vom 16.04.2024 | Dokument-ID: 1176606 -
Ist das Einschlagen von Nägeln in ein WEG-Objekt eine genehmigungsbedürftige Änderung?
Bohrt ein Wohnungseigentümer drei Löcher in seine Seite der vom benachbarten Wohnungseigentümer zur Abgrenzung der Gärten errichteten Mauer und errichtet er eine Verkleidung seines Teils der Mauer, handelt es sich dabei um eine bagatellhafte, nicht genehmigungsbedürftige Umgestaltung.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 222/23t | OGH vom 30.01.2024 | Dokument-ID: 1174128 -
Zur Bindung an eine Rücklagenvorschreibung wegen „Dominatorentscheidung“
Ist die Frist zur Anfechtung einer „Dominatorentscheidung“ nach § 24 Abs 6 WEG 2002 bzw zur Vorgehensweise gegen eine Maßnahme des Mehrheitseigentümers nach § 30 Abs 2 WEG 2002 abgelaufen, so ist ein Beschluss (hier: auf Vorschreibung einer Rücklage) rechtsgültig und damit bindend geworden. Das gilt auch für eine Dominatorentscheidung.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 12/23k | OGH vom 18.04.2023 | Dokument-ID: 1139402 -
Zur Verjährung der Kaufpreisforderung eines Bauträgers
Für die Kaufpreisforderung eines Bauträgers gilt die allgemeine dreißigjährige Verjährungsfrist des § 1478 ABGB. Die dreijährige Verjährungsfrist ist nur für Kaufpreisforderungen betreffend die Veräußerung beweglicher Sachen anzuwenden. Ist der mit dem Bauträger geschlossene Vertrag als Werkvertrag zu qualifizieren, verjähren die Werklohnforderungen binnen dreier Jahre.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 186/22i | OGH vom 20.12.2022 | Dokument-ID: 1133630 -
Belegung des Hausgartens mit Terrassenplatten: Liegt eine Widmungsänderung vor?
Wird die Gesamtheit eines Hausgartens mit Terrassenplatten belegt, liegt eine Widmungsänderung von Garten zu Terrasse vor, die nicht als bagatellhafte Umgestaltung, sondern als zustimmungspflichtige Änderung iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 zu sehen ist.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 18/23t | OGH vom 18.04.2023 | Dokument-ID: 1139401 -
Befristung: Nachträgliche Anmietung eines Geschäftsraums
Wird nachträglich zur Wohnung ein weiteres Objekt als „Praxisräume“ zur Ausübung des Berufs angemietet, um den Weg zum Arbeitsplatz zu verkürzen und dieser Mietvertrag mit demselben Endtermin wie bei der Wohnung begrenzt, so ist die daraus erfließende Befristung zulässig und wirksam.Albert Scherzer | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 138/22y | OGH vom 29.09.2022 | Dokument-ID: 1128405 -
Ausschluss eines Wohnungseigentümers bei gerichtlicher Hinterlegung von Rückständen
Wird durch einen beklagten Wohnungseigentümer eine schuldbefreiende gerichtliche Hinterlegung nach § 1425 ABGB vorgebracht, so ist es unklar, ob er noch Zahlungen zu leisten hat. Hierüber ist gem § 36 Abs 2 WEG 2002 mittels abgesondertem Beschluss zu entscheiden. Die Ausschlussklage ist bei rechtzeitiger Zahlung auch dann abzuweisen, wenn den Beklagten am Rückstand grobes Verschulden trifft. Das Gesetz gewährt dem Betroffenen daher immer eine – durch die Prozesskosten teuer erkaufte – Nachfrist für die Zahlung.Albert Scherzer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 132/22f | OGH vom 27.02.2023 | Dokument-ID: 1135992 -
Dringendes Wohnbedürfnis eines Geschäftsführers (GmbH)
Ein dringendes Wohnbedürfnis gemäß § 14 Abs 3 MRG (mit Verweis auf § 30 Abs 2 Z 5 MRG) ist nur dann nicht gegeben, wenn eine andere ausreichende Unterkunft zur Verfügung steht. Die alternative Wohnmöglichkeit muss rechtlich gleichwertig und abgesichert sein.Albert Scherzer | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 174/22b | OGH vom 12.10.2022 | Dokument-ID: 1128421 -
Zum Ersatzanspruch bei Eigenerrichtung nach Entfernung eines Grenzzauns
Der Ersatzanspruch eines Liegenschaftseigentümers, der die Verpflichtung des Nachbarn auf Errichtung bzw Wiederherstellung eines Grenzzauns nach § 858 ABGB selbst erfüllt hat, richtet sich nach § 1042 ABGB. Der Umfang des Regressanspruchs ist zweifach begrenzt: durch die Leistung des Verkürzten und den Umfang der Verpflichtung des Bereicherten. Der regressberechtigte Nachbar ist nicht verpflichtet, die billigste Einfriedungslösung zu wählen.Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 126/22w | OGH vom 16.12.2022 | Dokument-ID: 1133633 -
COVID-19: Mietzinsminderung wegen Gebrauchsbeeinträchtigung eines Geschäftslokals
Bloße, das Kundenverhalten beeinflussende Ursachen des Umsatzrückgangs schränken die Nutzungsmöglichkeit eines konkreten Bestandobjekts nicht unmittelbar ein. Solche Umsatzrückgänge sind daher dem Unternehmerrisiko zuzuordnen und rechtfertigen eine Minderung des vereinbarten Mietzinses nicht. Solche Auswirkungen der Pandemie sind keine Gebrauchsbeeinträchtigungen des vom Vermieter vereinbarungsgemäß zur Verfügung zu stellenden Objekts. Die §§ 1096, 1104 f ABGB bilden daher keine Basis für eine allein darauf aufbauende Mietzinsminderung.Albert Scherzer | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 46/22w | OGH vom 22.11.2022 | Dokument-ID: 1130521 -
Stellt eine Sichtschutzwand zwischen zwei Hausgärten einen „Luxusartikel“ dar?
Eine von einem Wohnungseigentümer zwischen zwei Hausgärten angestrebte Sichtschutzwand gilt auch dann nicht als Befriedigung von Luxusbedürfnissen, wenn sich auf dem Grundstück dieses Wohnungseigentümers möglicherweise tatsächlich Luxusausstattung (Swimmingpool und Pavillon) befindet. Nicht jede Beeinträchtigung von Interessen der übrigen Miteigentümer (hier: teilweise Sichteinschränkung) ist iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 beachtlich.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 211/21x | OGH vom 22.12.2021 | Dokument-ID: 1113297 -
Besteht eine volle Mietzinszahlungspflicht eines Fitnessstudios nach Aufhebung der Betretungsverbote?
Ein pandemiebedingt für Fitnessstudios verordnetes Betretungsverbot erfüllt den Tatbestand des § 1104 ABGB („Seuche“), weswegen für die Dauer des Betretungsverbot kein Mietzins zu bezahlen ist. Sobald das Betretungsverbot aber aufgehoben und das Bestandobjekt wieder nutzbar ist, ist auch der Mietzins wieder zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der Gebrauchsbeeinträchtigung und ist unter Anwendung der relativen Berechnungsmethode gegebenenfalls entsprechend zu mindern.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 192/21b | OGH vom 13.12.2021 | Dokument-ID: 1113294 -
Zur Bestellung eines Verwalters bei Hälfteeigentum
Die Selbstverwaltung einer Liegenschaft durch ihre Miteigentümer ist der gesetzliche Normalfall. Befindet sich eine Liegenschaft im Hälfteeigentum, ist Selbstverwaltung aber nur möglich, wenn die beiden Anteilseigner über die Verwaltung ein Einvernehmen erzielen. Die Einigung muss alle Verwaltungsagenden umfassen. Mangels einer solchen Einigung ist im Interesse beider Anteilseigner ein Verwalter zu bestellen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 19/22p | OGH vom 06.04.2022 | Dokument-ID: 1117757 -
Klagsmöglichkeit eines WE bei eigenmächtigen Eingriffen eines anderen WEers?
Nimmt ein Wohnungseigentümer eigenmächtig Änderungen am Wohnungseigentumsobjekt vor, obwohl die Änderungen schutzwürdige Interessen der übrigen Wohnungseigentümer beeinträchtigen können (§ 16 Abs 2 Z 1 WEG 2002), können die übrigen Wohnungseigentümer gegen ihn mit der Eigentumsfreiheitsklage nach § 523 ABGB vorgehen. Wohnungseigentümer sind also berechtigt, eigenmächtige Eingriffe auch eines anderen Wohnungseigentümers in das gemeinsame Eigentum mit Eigentumsfreiheitsklage abzuwehren.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 18/21g | OGH vom 27.05.2021 | Dokument-ID: 1099988 -
Ist eine bauliche Verbindung eines WE-Objekts mit der Nachbarliegenschaft zulässig?
Die Wohnungseigentumstauglichkeit eines Objekts erfordert nach § 2 Abs 2 WEG 2002 die bauliche Abgeschlossenheit nach allen Seiten. Bauliche Änderungen an Objekten durch Verbindung mit Objekten auf einer Nachbarliegenschaft beseitigen deren Wohnungseigentumstauglichkeit und zwar auch dann, wenn der Mit-und Wohnungseigentümer des Objekts und der Eigentümer der Nachbarliegenschaft ident sind.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 117/20x | OGH vom 07.01.2021 | Dokument-ID: 1093406 -
Zur Benützungsvereinbarung über einen allein nutzbaren Stiegenaufgang
Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentumsbewerber- und Eigentümer untereinander sind nur dann nach § 38 WEG 2002 zu beurteilen, wenn es sich um Spätwirkungen der Vertragsübermacht des Wohnungseigentumsorganisators handelt. Die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer sind jedenfalls nicht unbillig beeinträchtigt, wenn eine Benützungsvereinbarung für alle Wohnungseigentümer einer Dachgeschosswohnung gleichermaßen die alleinige Nutzung des zur jeweiligen Wohnung führenden Stiegenaufgangs vorsieht.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 135/21w | OGH vom 30.08.2021 | Dokument-ID: 1106534 -
Zur einvernehmlichen Auflösung eines Mietverhältnisses
Auch auf unbestimmte Zeit geschlossene Mietverhältnisse können einvernehmlich zu einem bestimmten Endtermin aufgelöst werden. Eine solche Auflösung ist nur dann unzulässig, wenn durch sie zwingende mieterschutzrechtliche Bestimmungen des MRG umgangen werden sollen. Ein Verzicht des Mieters auf seine Rechte ist nur bei Wegfall seiner Zwangslage möglich. Wünscht der Mieter explizit die Kündigung und wird diese vom Vermieter auch angenommen, ist von einer einvernehmlichen Auflösung auszugehen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 12/21i | OGH vom 18.02.2021 | Dokument-ID: 1093408 -
Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen durch einen Wintergarten
Von einer die schutzwürdigen Interessen der anderen Wohnungseigentümer beeinträchtigenden Veränderung der äußeren Erscheinung des Hauses ist jedenfalls bei Verschlechterung des Erscheinungsbildes auszugehen. Stört der geplante, wuchtige und wie ein Fremdkörper wirkende Zubau eines Wintergartens auf einer Terrasse das feingliedrige Erscheinungsbild der Wohnhausanlage, kann von einer erheblichen Beeinträchtigung iSd § 16 Abs 2 Z 1 WEG 2002 ausgegangen werden.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 235/20z | OGH vom 04.02.2021 | Dokument-ID: 1093404 -
Begründet die Errichtung eines Balkons für eine Gründerzeitwohnung ein wichtiges Interesse?
Bloße Zweckmäßigkeitserwägungen und eine Steigerung des Wohnwerts einer Wohnung reichen für die Annahme eines wichtigen Interesses iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 in der Regel nicht aus.Anna Sophie Dalinger | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 44/20m | OGH vom 08.04.2020 | Dokument-ID: 1068491 -
Ist die Errichtung eines Wintergartens eine bagatellhafte Änderung?
Durch die Errichtung eines Wintergartens werden allgemeine Teile der „Außenhaut“ des Hauses in Anspruch genommen. Es besteht die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Interessen der anderen Mit- und Wohnungseigentümer, weshalb die Qualifizierung als bagatellhafte Änderung zu verneinen ist. Solche Änderungen sind als zustimmungspflichtig zu qualifizieren.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 154/19m | OGH vom 22.10.2019 | Dokument-ID: 1053240