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Türerrichtung für Gartenzugang: Ist das verkehrsüblich?
Bei der Beurteilung der Verkehrsüblichkeit einer Änderung kommt es nicht auf eine allgemeine, generalisierende Betrachtung einer vom Standort abstrahierten Baupraxis an, sondern darauf, ob die konkret beabsichtigte Änderung in ihrer geplanten Ausgestaltung unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des Hauses, des Umfelds, des Ausmaßes des Eingriffs in die Bausubstanz sowie des Ausmaßes der Inanspruchnahme oder Umgestaltung allgemeiner Teile verkehrsüblich ist.Bettina Slamanig | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 68/21t | OGH vom 14.06.2021 | Dokument-ID: 1103961 -
Ist das Einschlagen von Nägeln in ein WEG-Objekt eine genehmigungsbedürftige Änderung?
Bohrt ein Wohnungseigentümer drei Löcher in seine Seite der vom benachbarten Wohnungseigentümer zur Abgrenzung der Gärten errichteten Mauer und errichtet er eine Verkleidung seines Teils der Mauer, handelt es sich dabei um eine bagatellhafte, nicht genehmigungsbedürftige Umgestaltung.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 222/23t | OGH vom 30.01.2024 | Dokument-ID: 1174128 -
Belegung des Hausgartens mit Terrassenplatten: Liegt eine Widmungsänderung vor?
Wird die Gesamtheit eines Hausgartens mit Terrassenplatten belegt, liegt eine Widmungsänderung von Garten zu Terrasse vor, die nicht als bagatellhafte Umgestaltung, sondern als zustimmungspflichtige Änderung iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 zu sehen ist.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 18/23t | OGH vom 18.04.2023 | Dokument-ID: 1139401 -
Zur Überprüfung der Rücklagenabrechnung iZm mit falschen USt-Ausweisungen
In der Jahresabrechnung sind im Hinblick auf die USt nur Leistungsvorgänge auszuweisen. Ein Abrechnungsmangel besteht daher, wenn bestimmte Positionen in der Abrechnung nicht den „üblichen“ 10 % USt, sondern dem höheren Steuersatz von 20 % oder auch gar keiner USt unterliegen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 198/22m | OGH vom 21.12.2022 | Dokument-ID: 1136269 -
5 Ob 222/23t; OGH; 30. Jänner 2024
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 222/23t | OGH vom 30.01.2024 | Dokument-ID: 1174140 -
9 Ob 74/23g; OGH; 14. Februar 2024
Judikatur | Entscheidung | 9 Ob 74/23g | OGH vom 14.02.2024 | Dokument-ID: 1174156 -
5 Ob 25/24y; OGH, 12. März 2024
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 25/24y | OGH vom 12.03.2024 | Dokument-ID: 1176701 -
Änderungsrecht am Wohnungseigentumsobjekt (geändertes äußeres Erscheinungsbild durch Einzäunung)
Wohnungseigentümer sind gemäß § 16 Abs 2 WEG 2002 grundsätzlich zu Änderungen an ihrem Wohnungseigentumsobjekt auf eigene Kosten berechtigt. Eine solche Änderung darf aber keine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen Wohnungseigentümer, besonders auch keine Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses darstellen. In casu ging es um eine Einzäunung eines Gartenteils, die sich nicht nur farblich von der Grünanlage deutlich abhebt, sondern insgesamt einen optischen Fremdkörper im Garten darstellt.Albert Scherzer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 144/22w | OGH vom 27.09.2022 | Dokument-ID: 1128404 -
Schadenersatz des Bauträgers für Nutzungsentgelt wegen Zaunerrichtung über die Grundgrenze?
Für eine schadenersatzrechtliche Haftung der Bauträgerin, welche die Erwerberin eines Reihenhauses (Wohnungseigentum) samt Garten aus einer unrichtigen Aufklärung über das Ausmaß ihres Nutzungsrechts ableitet, ist die faktische Nutzung der Teilfläche ohne Bedeutung.Stanislava Doganova | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 49/20h | OGH vom 15.12.2020 | Dokument-ID: 1090950 -
Besteht eine Bindung des Einzelrechtsnachfolgers an zugesagtes Änderungsrecht bei Rechtsnachfolgeklausel?
Ein Einzelrechtsnachfolger ist trotz Rechtsnachfolgeklausel nicht an ein von seinem Rechtsvorgänger zugesagtes Änderungsrecht gebunden, wenn dieses weder in seinem Kaufvertrag noch im Wohnungseigentumsvertrag erwähnt wurde und die Zustimmung zu einem Zeitpunkt erteilt wurde, als noch kein Wohnungseigentum(s-Objekt) bestand. Eine Rechtsnachfolgeklausel erfasst im Zweifel nur den Eintritt in solche obligatorischen Verpflichtungen, die mit der Nutzung der veräußerten Liegenschaft zusammenhängen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 25/24y | OGH vom 12.03.2024 | Dokument-ID: 1176609 -
10 Ob 29/24y; OGH; 9. Juli 2024
Judikatur | Entscheidung | 10 Ob 29/24y | OGH vom 09.07.2024 | Dokument-ID: 1186531 -
5 Ob 160/23z; OGH; 28. Mai 2024
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 160/23z | OGH vom 28.05.2024 | Dokument-ID: 1186539 -
5 Ob 18/23t; OGH; 18. April 2023
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 18/23t | OGH vom 18.04.2023 | Dokument-ID: 1139408 -
Jahresabrechnung: Buchungs- und Zahlungsdatum erforderlich?
Die Abrechnung nach § 20 Abs 3 WEG 2002 hat eine übersichtliche, vollständige und richtige Gliederung der Einnahmen und Ausgaben in der betreffenden Abrechnungsperiode zu enthalten. Die bloße Angabe des buchhalterischen Buchungsdatums genügt den Anforderungen daher dann nicht, wenn dem Beleg keine Leistung zugrunde lag bzw eine Zahlung erst später erfolgte. In solchen Fällen ist das Zahlungsdatum anzuführen, um die tatsächlichen Zahlungsflüsse in der Abrechnungsperiode darzustellen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 48/23d | OGH vom 25.09.2023 | Dokument-ID: 1162666 -
Zur Änderung baurechtlicher Vorschriften bei Erlassung einer Benützungsregelung
Eine Benützungsregelung, die auf einer rechtskräftig erteilten Benützungsbewilligung basiert, ist auch dann zulässig, wenn sich die baurechtlichen Bestimmungen seit Erlassung des bewilligenden Bescheids geändert haben sollten und das Gebäude somit nicht mehr den aktuellen Bauvorschriften entspricht.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 9 Ob 74/23g | OGH vom 14.02.2024 | Dokument-ID: 1174135 -
5 Ob 37/24p; OGH; 16. Mai 2024
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 37/24p | OGH vom 16.05.2024 | Dokument-ID: 1183223 -
COVID-19: Zinsminderung nach § 1104 ABGB bei bereits vorheriger Betriebsschließung?
Nach § 1107 ABGB ist eine Bestandzinsminderung ausgeschlossen, wenn die Gebrauchsbeeinträchtigung bzw die Unterlassung des Gebrauchs in die Sphäre des Bestandnehmers fällt. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Mieter – bereits vor und unabhängig von der Covid-Pandemie – die unternehmerische Entscheidung getroffen hat, das Geschäftslokal umsatzbedingt zu schließen und das Bestandobjekt daher auch nicht zu nutzen. Die Zinsgefahr trägt hier der Bestandnehmer.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 9/22d | OGH vom 18.10.2022 | Dokument-ID: 1133638 -
5 Ob 48/23d; OGH; 25. September 2023
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 48/23d | OGH vom 25.09.2023 | Dokument-ID: 1163045 -
5 Ob 144/22w; OGH; 27. September 2022
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 144/22w | OGH vom 27.09.2022 | Dokument-ID: 1128461 -
5 Ob 152/23y; OGH; 19. Oktober 2023
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 152/23y | OGH vom 19.10.2023 | Dokument-ID: 1166085 -
10 Ob 9/22d; OGH; 18. Oktober 2022
Judikatur | Entscheidung | 10 Ob 9/22d | OGH vom 18.10.2022 | Dokument-ID: 1133707 -
5 Ob 209/22d; OGH; 4. März 2023
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 209/22d | OGH vom 04.03.2023 | Dokument-ID: 1139521 -
Rechtsnachfolge von Todes wegen bei Eigentümerpartnern
Beim Tod eines Partners geht dessen Anteil am Mindestanteil und gemeinsamem Wohnungseigentum ex lege in das Eigentum des überlebenden Partners über. Das gilt jedoch nicht, wenn der überlebende Partner auf den Erwerb des Anteils verzichtet oder eine andere Person den Anteil erhält. Die Eintragung in das Grundbuch hat durch eine vom Verlassenschaftsgericht auszustellende Amtsbestätigung zu erfolgen. Hat im Inland kein Verlassenschaftsverfahren stattgefunden, ist das Grundbuchsgericht zuständig.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 209/22d | OGH vom 04.03.2023 | Dokument-ID: 1139407 -
4 Ob 145/23m; OGH; 26. April 2024
Judikatur | Entscheidung | 4 Ob 145/23m | OGH vom 26.04.2024 | Dokument-ID: 1183230 -
5 Ob 201/23d; OGH; 19. Dezember 2023
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 201/23d | OGH vom 19.12.2023 | Dokument-ID: 1166143