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Vermieterfreundlicher Mietvertrag für Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau ab 01.01.2002) – Nichtanwendbarkeit KSchG
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung in einem Gebäude, das durch den Ausbau des Dachbodens aufgrund einer nach dem 31.12.2001 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.WEKA (red) - Markus Bulgarini - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 645242 -
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuschaffung ab 1945)
Hierbei handelt es sich um ein Vertragsmuster für einen vermieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, die aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau neu geschaffen wurde.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578322 -
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau) – kein KSchG
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung in einem Gebäude, das durch den Ausbau des Dachbodens aufgrund einer nach dem 31.12.2001 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576322 -
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau) – KSchG
Vermieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung, die in einem Gebäude gelegen ist, das durch den Ausbau des Dachbodens aufgrund einer nach dem 31.12.2001 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576244 -
Dachboden
Hinsichtlich Dachböden kann eine Vollanwendung, Teilanwendung oder überhaupt keine Anwendung des MRG bestehen.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 325623 -
Zweiobjekthaus
Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten fallen nicht unter das MRG. Vor der Wohnrechtsnovelle 2001 waren Wohnungen idS (bloß) teilweise, Geschäftsräumlichkeiten nicht ausgenommen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384230