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Gerichtliche Aufkündigung wegen unleidlichen Verhaltens (§ 30 Abs 2 Z 3 MRG)
DEMOHier findet sich ein Muster zur gerichtlichen Aufkündigung der Mietwohnung wegen unleidlichen, rücksichtslosen, anstößigen oder grob ungehörigen Verhaltens.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878151 -
Kündigung gem § 30 MRG für Jahre zurückliegendes Fehlverhalten und gleichzeitiger Provokation durch den Vermieter?
Liegen die zur Begründung der Kündigung herangezogenen Verhaltensweisen einige Jahre zurück und blieben sie über viele Jahre hinweg überhaupt unbeanstandet, dann wurde das Vertrauensverhältnis zum Vermieter nicht zerstört.Eva-Maria Hintringer | News | 05.12.2019 | Dokument-ID: 1047924 -
1 Ob 89/19y, OGH, 25. September 2019
Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Entscheidung | 1 Ob 89/19y | OGH vom 25.09.2019 | Dokument-ID: 1048702 -
Kündigung gem § 30 MRG für Jahre zurückliegendes Fehlverhalten und gleichzeitiger Provokation durch den Vermieter?
Das Vorliegen der Kündigungsgründe des erheblich nachteiligen Gebrauchs bzw des unleidlichen Verhaltens iSd § 30 Abs 2 Z 3 MRG ist anhand einer Gesamtbetrachtung zu beurteilen. Dabei ist zu berücksichtigen, wenn Vorfälle und Verhaltensweisen bereits länger zurückliegen, zeitlich weit auseinander liegen, dh nicht hintereinander gesetzt wurden, nicht auf einem ähnlichen Fehlverhalten des Mieters beruhen oder durch ein unrechtmäßiges Verhalten des Vermieters provoziert wurden.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 89/19y | OGH vom 25.09.2019 | Dokument-ID: 1048565 -
Verwalterkündigung
Die Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der Wohnungseigentum begründet ist, können zur Vertretung der Eigentümergemeinschaft einen Verwalter bestellen, diesen aber auch wieder abberufen.Christoph Naske - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277051 -
Beendigung eines Verwaltungsvertrages ohne wichtigen Grund
Eine rechtswirksame außerordentliche Kündigung beendet auch dann einen Verwaltungsvertrag, wenn kein wichtiger Grund dafür vorlag. Das WEG 2002 sieht in einem Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 8 für den Fall einer außerordentlichen Kündigung nur die Prüfung deren Rechtswirksamkeit, nicht aber deren Rechtmäßigkeit vor.WEKA (gau) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 110/12f | OGH vom 20.11.2012 | Dokument-ID: 550977 -
Die Willensbildung durch Beschlüsse in der Eigentümergemeinschaft gem § 24 WEG
Der Verwalter einer Eigentümergemeinschaft muss eine nicht auf einem wirksamen Mehrheitsbeschluss beruhende Kündigung seines Verwaltungsverhältnisses nicht gegen sich gelten lassen.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 76/09a | OGH vom 12.05.2009 | Dokument-ID: 254033 -
Zur Auflösung des Verwaltungsvertrags wegen grober Verletzung der Verwalterpflichten gem § 21 Abs 3 WEG 2002
Bei der Prüfung von Auflösungsgründen ist jeweils eine Zukunftsprognose anzustellen.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 115/09m | OGH vom 07.07.2009 | Dokument-ID: 242501 -
5 Ob 110/12f; OGH; 20. November 2012
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 110/12f | OGH vom 20.11.2012 | Dokument-ID: 550821 -
Zur Herausgabepflicht des Verwalters und deren Verjährung
Für die Verjährung des Herausgabeanspruchs nach § 31 Abs 3 WEG 2002 bestehen keine Sondervorschriften für die Verjährung. Es gilt daher die allgemeine Verjährungsfrist für Erfüllungsansprüche von 30 Jahren.WEKA (gau) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 148/13w | OGH vom 20.05.2014 | Dokument-ID: 697224 -
Zur Rechtswirksamkeit der Kündigung eines Verwaltungsvertrags
Es sind besondere Umstände im Sinne eines konkreten rechtlichen Interesses an der feststellenden Klärung der Rechtswirksamkeit der Verwalterkündigung erforderlich, um im Einzelfall einem Wohnungseigentümer die Aktivlegitimation in einem Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 8 WEG 2002 zuzugestehen.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 182/12v | OGH vom 16.05.2013 | Dokument-ID: 618101 -
§ 36 WEG 2002
Kommentare | Kommentar | Dokument-ID: 271629 -
5 Ob 115/09m; OGH; 7. Juli 2009
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 115/09m | OGH § 37 Abs 3 Z 16 MRG vom 07.07.2009 | Dokument-ID: 009408 -
Unzulässigkeit der Bestellung eines vorläufigen Verwalters während eines Beschlussanfechtungsverfahrens
Während eines Beschlussanfechtungsverfahrens im Hinblick auf die ordentliche Kündigung eines Verwalters kann kein vorläufiger Verwalter gemäß § 23 WEG 2002 bestellt werden.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 69/04i | OGH vom 28.09.2004 | Dokument-ID: 374788 -
Umlaufbeschluss mit zugesagter „Anonymität“ und Stimmrechtsausschluss
Eine Zusage der Anonymität der Beschlussfassung iSd Verweigerung der Information über Abstimmungsverhalten und Vorgangsmodalitäten bei Einladung zur Beschlussfassung stellt eine Behinderung der Willensbildung und des Beschlussanfechtungsrechts dar.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 93/08z | OGH vom 09.09.2008 | Dokument-ID: 374664 -
Stimmrechtsausschluss des Mehrheitseigentümers nach § 24 Abs 3 WEG 2002
Besteht die Willensbildung der Eigentümergemeinschaft im Willensakt des Mehrheitseigentümers, richtet sich die Bekämpfung eines derartigen „Dominator“-Beschlusses formell nach Beschlussrecht (zunächst nicht nach § 30 Abs 2 WEG 2002).Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 286/06d | OGH vom 20.03.2007 | Dokument-ID: 374660 -
5 Ob 76/09a; OGH; 12. Mai 2009
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 76/09a | OGH vom 12.05.2009 | Dokument-ID: 009581 -
Einheitlichkeit des Beschlussgegenstandes und Stimmrechtsausschluss bei Abberufung bzw Bestellung des Verwalters
Bei der Verwalterkündigung eines (Minderheits-)Wohnungseigentümers und der Bestellung eines anderen (dritten) Verwalters, nimmt die Rsp – unter dem Gesichtspunkt des Stimmrechtsausschlusses – zwei selbstständige Beschlüsse („Beschlussteile“/“Teilbeschlüsse“) an.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 75/10f | OGH vom 31.08.2010 | Dokument-ID: 257964 -
Pflichtverletzung des Verwalters
Für den Fall, dass eine Mehrzahl von Pflichtverletzungen des Verwalters vorliegt, ist in einer Gesamtschau zu beurteilen, ob sie – mögen auch einzelne für sich allein genommen minder bedeutend erscheinen – insgesamt eine so gravierende Störung der Vertrauensbasis bewirkt haben, dass die Abberufung auch durch einen einzelnen Wohnungseigentümer gerechtfertigt ist.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 244/12m | OGH vom 24.01.2013 | Dokument-ID: 575098 -
Verletzung der Verwalterpflichten
Der Hausverwalter hat nicht nur die Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern auch jene des einzelnen Wohnungseigentümers zu wahren. Die Interessenswahrungspflicht kann sich oftmals nur aus den Umständen des Einzelfalls ergeben.WEKA (vbu) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 73/03a | OGH vom 29.04.2003 | Dokument-ID: 374632 -
5 Ob 148/13w; OGH; 20. Mai 2014
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 148/13w | OGH vom 20.05.2014 | Dokument-ID: 697240 -
5 Ob 182/12v; OGH, 16. Mai 2013
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 182/12v | OGH vom 16.05.2013 | Dokument-ID: 618098 -
5 Ob 286/06d; OGH; 20. März 2007
WEKA (red) | Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 286/06d | OGH vom 20.03.2007 | Dokument-ID: 338298 -
5 Ob 93/08z; OGH; 9. September 2008
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 93/08z | OGH vom 09.09.2008 | Dokument-ID: 337915 -
Keine Berechtigung des gekündigten Verwalters seine Aufwendungen aus der Rücklage zu decken
Die Verwendung einer Rücklage für Liegenschaftsaufwendungen eines Dritten, der nicht (mehr) Verwalter der Liegenschaft ist, ist gesetzlich nicht gedeckt.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 254/09b | OGH vom 19.01.2010 | Dokument-ID: 259226