Praxiswissen

  • Interventionsdienst – Ausbildung

    Angehörige des Interventionsdienstes haben gemäß TRVB O 117 das Modul 1 der Ausbildung zum Brandschutzorgan sowie Seminare über Brandmeldeanlagen im Rahmen der erweiterten Ausbildung zum Brandschutzorgan erfolgreich zu absolvieren.
    WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242713
  • Brandschutzwart – Aufgaben

    Zu den Aufgaben des Brandschutzwartes nach den Punkten 4.5.2 und 5.2 der TRVB O 119 gehört unter anderem die Unterstützung des Brandschutzbeauftragten.
    WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242808
  • Brandschutzgruppe – Ausbildung

    Gemäß TRVB O 117, Pkt 3.1 haben die Mitglieder einer Brandschutzgruppe die Module 1 und 3 der Ausbildung zum Brandschutzorgan zu absolvieren. Die Gesamtausbildungszeit beträgt 330 Minuten.
    WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243349
  • Brandschutzbeauftragter – Ausbildung

    Alles Wissenswerte zur Aus- und Fortbildung des Brandschutzbeauftragten. Gemäß TRVB O 117, Pkt 3.1 hat der Brandschutzbeauftragte die Module 1 und 2 sowie Brandschutztechnikseminare erfolgreich zu absolvieren.
    WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243441
  • Brandschutzwart – Ausbildung

    Brandschutzwarte haben gem TRVB O 117 nur das Modul 1 der Ausbildung zum Brandschutzorgan erfolgreich zu besuchen. Brandschutzwarte können jedoch auch innerbetrieblich durch einen Brandschutzbeauftragten ausgebildet werden.
    Clemens Purtscher - WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247825
  • Brandschutzorgane – Ausbildungsnachweise

    Alles Wissenswerte über erforderliche Ausbildungsnachweise der Brandschutzorgane: Ausbildungsnachweise, Besuchsbestätigungen und Zeugnisse.
    WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248090
  • Brandschutzbeauftragter – Pflichten

    Die Pflichten eines Brandschutzbeauftragten sind in der TRVB O 119 festgelegt und werden an dieser Stelle übersichtlich dargestellt.
    WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248442
  • Nutzungsbezogene Seminare

    Nutzungsbezogene Seminare zählen gemäß TRVB O 117, Pkt 3.3.1.1, zu den verpflichtenden Fortbildungsseminaren.
    WEKA (gwir) - Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252695
  • Brandschutzorgane – Überblick Ausbildungsaufbau

    Entsprechend der Arbeitsstättenverordnung (AStV) ist für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten eine mindestens 16-stündige Ausbildung erforderlich. Die TRVB 117 regelt hierbei die Ausbildung von Betriebsbrandschutzorganen.
    WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253056
  • Brandschutzbeauftragter – Rechte

    Zu den Rechten des Brandschutzbeauftragten gemäß TRVB O 119 zählen unter anderem Zutritts- und Informationsrechte, welche im Folgenden näher dargestellt werden.
    WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253428

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