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Kürzlich aktualisiert
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Zusammenlagerung – Begriffsbestimmungen
ISd § 8 VbF liegt „Zusammenlagerung“ dort vor, wo Stoffe oder Materialien mit verschiedenen Eigenschaften ohne brandschutztechnische Trennung gelagert werden und/oder erforderliche Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können.Marcus Herzog - Andrea Lechner-Thomann - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 899989 -
Regelungen auf europäischer Ebene zum Arbeitnehmerschutz
Die Anpassung der österreichischen Regelungen des technischen und arbeitshygienischen Arbeitnehmerschutzes an die EG-Vorschriften wird auf der Grundlage des EWR-Abkommens vorgenommen, worüber Sie hier Genaueres erfahren können.Nikolaus Sauerschnig - Jakob Stadler | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 450507 -
Arbeitgeber – Rechte und Pflichten
Durch das ASchG, aber auch andere Rechtsgrundlagen, hat der Arbeitgeber die Verpflichtung übertragen bekommen, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Arbeitnehmer in allen Belangen, die die Arbeit betreffen, zu sorgen.Nikolaus Sauerschnig - Jakob Stadler | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260185 -
Arbeitnehmer – Rechte und Pflichten
Arbeitnehmer haben sich gemäß den Anweisungen des Arbeitgebers die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit nach dem ASchG und seinen Verordnungen bestehenden Vorschriften zu verhalten.Nikolaus Sauerschnig - Jakob Stadler | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250152 -
Rangordnung der Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
Für die Verwendung von gefährlichen Arbeitsstoffen ist eine bestimmte Rangordnung von Maßnahmen laut ASchG zu beachten und es sind Schutzmaßnahmen gegen Gase, Dämpfe und Schwebstoffe laut AAV zu treffen.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider - Katrin Arthaber - Andrea Lechner-Thomann - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286574 -
Allgemeine Hygienemaßnahmen
Für das Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen sind besondere Hygienemaßnahmen in Bezug auf Getränke, Essen und Rauchwaren sowie Verbote zu beachten.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider - Andrea Lechner-Thomann - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286562 -
Ersatzpflicht bei gefährlichen Arbeitsstoffen
Wenn für einen verwendeten, gefährlichen Arbeitsstoff ein geeigneter Ersatzstoff bzw geeignetes Ersatzverfahren existiert und ein gleichwertiges Ergebnis in einem vertretbarem Aufwand erzielt werden kann, besteht Ersatzpflicht.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider - Andrea Lechner-Thomann - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286453 -
Verpackung und Lagerung
Bei gefährlichen Arbeitsstoffen sind bezüglich Verpackung und Lagerung einige Anforderungen zu beachten und etwaige (Sicherheits-) Maßnahmen zu treffen.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider - Katrin Arthaber - Ernst Piller - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286393 -
Einstufung und Kennzeichnung
Bei gefährlichen Arbeitsstoffen ist die chemikalienrechtliche Kennzeichnung relevant. Ist ein Arbeitsstoff nach dem Chemikalien- oder Pflanzenschutzgesetz gekennzeichnet, gelten besondere Bestimmungen.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider - Katrin Arthaber - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286059 -
Zusammenlagerungsvorschriften
Betreffend der Lagerung ätzender Stoffe gibt es zwar keine speziellen Vorschriften oder technischen Regelwerke, Säuren und Laugen sollten jedoch unbedingt getrennt gelagert werden. Details zur Lagerung von zB explosionsgefährlichen Stoffen folgen.Marcus Herzog - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 899992