Arbeitssicherheit

  • Allgemeines zum Arbeitnehmerschutz im Verkehrswesen

    Zur Verringerung der besonderen Gefahren im Verkehrswesen sind daher zum Schutz der Arbeitnehmer/innen auch entsprechende zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen.
    Reinhart Kuntner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453810
  • Das Verkehrs-Arbeitsinspektorat (VAI)

    Dieser Fachbeitrag bietet Ihnen einen Überblick über Wirkungsbereich und Aufgaben des Verkehrs-Arbeitsinspektorats.
    Reinhart Kuntner - Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453813
  • Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr (AVO Verkehr)

    Die AVO Verkehr regelt, wie die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen im Rahmen von eisenbanrechtlichen und seilbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren bereits bei Antragstellung nachgewiesen werden muss.
    Reinhart Kuntner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453815
  • Allgemeines

    Informieren Sie sich hier über den Inhalt der besonderen Schutzvorschriften für das Eisenbahnwesen, etwa im Eisenbahngesetz und der Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung.
    Reinhart Kuntner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453827
  • Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV)

    Die EisbAV enthält eine zusammenfassende Regelung der erforderlichen Schutzmaßnahmen im Gefahrenraum der Gleise. Die Bestimmungen der EisbAV gelten ergänzend zu den allgemeinen Arbeitnehmerschutzbestimmungen.
    Reinhart Kuntner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453832
  • Eisenbahnrechtliche Regelungen

    Dieser Beitrag widmet sich Verordnungen zum Eisenbahngesetz, ua der Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung sowie der Straßenbahnverordnung 1999, die Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer/innen im Bereich von Eisenbahnen enthalten.
    Reinhart Kuntner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453838
  • Seilbahnwesen

    Seilbahnen sind Eisenbahnen, deren Fahrbetriebsmittel durch Seile spurgebunden bewegt werden. Nähere Regelungen treffen das Seilbahngesetz, die Schleppliftverordnung und die Seilbahn-Überprüfungsverordnung.
    Reinhart Kuntner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453866
  • Luftfahrt

    Für die Luftfahrt enthält die Luftverkehrsbetreiberzeugnis-Verordnung (AOCV) besondere Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer/innen.
    Reinhart Kuntner - Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453869
  • Schifffahrt

    Für die Sicherheit bei Tätigkeiten an und im Bereich von Schiffen legen die Schifffahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung, die Seeschifffahrts-Verordnung und die Schiffstechnikverordnung besondere Anforderungen fest. Erfahren Sie hier Näheres.
    Reinhart Kuntner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453872
  • Post und Telekom

    Für den Bereich der Post und Telekom bestehen über das allgemeine Arbeitnehmerschutzrecht hinaus keine besonderen Organisationsvorschriften oder ergänzenden spezifischen Regelungen.
    Reinhart Kuntner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453884