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Digitales Kontrollgerät für Lenker
Im EU-Raum müssen fast alle neuen Fahrzeuge für die Güter- und Personenbeförderung mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet werden. Dieser Artikel beschränkt auf diese Verpflichtungen in der VO (EWG) 3821/85.Ewald Grof | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 254865 -
Download, Übertragen und Sichern von digitalten Kontrollgeräten
Ist ein Fahrzeug für die Güter- und Personenbeförderung mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet, so sind der Download, die Sicherung und Übertragung sowie die Aufbewahrung technisch sicherzustellen sowie die Aufbewahrungsfristen einzuhalten.Ewald Grof | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252977 -
Kosten für die Fahrerkarte bei digitalen Kontrollgeräten
Die Frage, wer für die Kosten der Fahrerkarte aufzukommen hat, ist durch ein OGH-Urteil eindeutig geklärt. Der Oberste Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 18. Oktober 2006, Zl 9 ObA 92/06d-5, entschieden.Ewald Grof | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257930 -
Ordnungsgemäße Verwendung von digitalen Kontrollgeräten
Ist ein Fahrzeug für die Güter- und Personenbeförderung mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet, so sind vom Arbeitgeber und vom Lenker alle Maßnahmen für die ordnungsgemäße Verwendung des Kontrollgeräts zu treffen.Ewald Grof | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247919 -
Unterweisung der Lenker für digitale Kontrollgeräte
Ist ein Fahrzeug für die Güter- und Personenbeförderung mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet, so sind vom Arbeitgeber die diesbezüglichen Pflichten in § 17a und 17b des Arbeitszeitgesetzes (AZG) zu berücksichtigen.Ewald Grof | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252888 -
Lenkzeiten für Jugendliche
Für jugendliche Arbeitnehmer bestehen im Vergleich zu den erwachsenen Arbeitnehmern strengere Arbeitszeitbestimmungen. Darunter fallen auch Bestimmungen bezüglich der maximalen Lenkzeiten.Ewald Grof | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242717 -
Lenker von Kraftfahrzeugen
Aufgrund der Besonderheiten bei Lenkern wurden spezielle Bestimmungen erlassen. Diese sind auf mehrere Rechtsmaterien und insbesondere auf unmittelbar geltende EU-Verordnungen verteilt.Ewald Grof | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 244877