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Vorschrift | Inhaltsverzeichnis
Arbeitsinspektionsgesetz 1993 (ArbIG)
idF BGBl. I Nr. 110/2024
Bundesgesetz über die Arbeitsinspektion (Arbeitsinspektionsgesetz 1993 – ArbIG)
- § 1. Geltungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- § 3. Aufgaben der Arbeitsinspektion
- § 4. Betreten und Besichtigen von Betriebsstätten und Arbeitsstellen
- § 5. Durchführung von Untersuchungen
- § 6. Auskünfte
- § 7. Vernehmung von Personen
- § 8. Unterlagen
- § 9. Feststellung und Anzeige von Übertretungen
- § 10. Anträge und Verfügungen
- § 11. Beteiligung der Arbeitsinspektion an Verfahren in Verwaltungsstrafsachen
- § 12. Beteiligung der Arbeitsinspektion an Verwaltungsverfahren und an Verfahren der Verwaltungsgerichte
- § 13. Revision beim Verwaltungsgerichtshof
- § 13a. Verfahrensrechtliche Sonderbestimmungen
- § 14. Arbeitsinspektorate
- § 15. Örtliche Zuständigkeit
- § 16. Zentral-Arbeitsinspektorat
- § 17. Arbeitsinspektionsorgane für besondere Aufgaben
- § 18. Besondere Pflichten der Arbeitsinspektionsorgane und Ankündigung von Amtshandlungen
- § 18a. Gemeinsame Besichtigungen
- § 19. Berichte und Gutachten
- § 20. Rechtshilfe
- § 21. Zusammenarbeit der Träger der Sozialversicherung mit der Arbeitsinspektion
- § 22. Zustellung an Arbeitgeber/innen ohne Sitz in Österreich
- § 23. Bestellung von verantwortlichen Beauftragten
- § 24. Strafbestimmungen
- § 25. Inkrafttreten
- § 26. Übergangsbestimmungen
- § 27. Vollziehung