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Vorschrift
Arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten
§ 8.
idF BGBl. II Nr. 463/2012 | Datum des Inkrafttretens 18.12.2012
(1) Die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 9. März 1984, BGBl. Nr. 131, über die arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärzten tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
(2) § 2 Abs. 1 zweiter Satz, § 3 Z 2, § 4 Abs. 2 bis 4 und § 5 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 277/2003 treten mit 1. Mai 2003 in Kraft.
(3) Die §§ 4 Abs. 3 und 5 Abs. 1 Z 2 bis 4 und 11 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 463/2012 finden keine Anwendung auf Ausbildungslehrgänge, deren Beginn vor dem 1. Jänner 2013 liegt.