Dokument-ID: 094781

Vorschrift

Arbeitsruhegesetz-Verordnung (ARG-VO)

Inhaltsverzeichnis

X. Energieerzeugungs-, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen

  1. Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung oder Verteilung von elektrischer Energie,
    von Stadt-, Spalt-, Erd- und Heizgas,
    von Wärme in Form von Dampf oder Heißwasser sowie
    Anlagen zur Wasserversorgung

    1. Unbedingt erforderliche Arbeiten zur Aufrechterhaltung des kontinuierlichen Betriebes dieser Anlagen;

    2. Arbeiten, die aus technischen Gründen nur bei einer Betriebseinschränkung oder -abschaltung durchgeführt werden können.

  2. Fernleitungssysteme zum Transport von Erdöl, Erdölprodukten
    Arbeiten zur Aufrechterhaltung des kontinuierlichen Betriebes dieser Fernleitungssysteme.

  3. Müllabfuhr
    Müllabfuhr, sofern diese Tätigkeit während der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführt werden muß.

  4. Kläranlagen, Kanalräumung
    Unaufschiebbare Arbeiten zur Behebung von Störungen und Gebrechen der Kanalsysteme, Bedienen und Überwachen von Kläranlagen.