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Vorschrift
Niederspannungsgeräteverordnung 2015 (NspGV 2015)
ANHANG IV
EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG (Nr. XXXX) (1)
1. | Produktmodell/Produkt (Produkt-, Chargen- Typen- oder Seriennummer): |
2. | Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten: |
3. | Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller. |
4. | Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des elektrischen Betriebsmittels zwecks Rückverfolgbarkeit; sie kann eine hinreichend deutliche Farbabbildung enthalten, wenn dies zur Identifikation des elektrischen Betriebsmittels notwendig ist.): |
5. | Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union: |
6. | Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der anderen technischen Spezifikationen, in Bezug auf die die Konformität erklärt wird: |
7. | Zusatzangaben: |
| Unterzeichnet für und im Namen von: (Ort und Datum der Ausstellung): (Name, Funktion) (Unterschrift): |
(¹) Der Hersteller kann auf freiwilliger Basis der Konformitätserklärung eine Nummer zuteilen.