Dokument-ID: 811271

Vorschrift

Niederspannungsgeräteverordnung 2015 (NspGV 2015)

Inhaltsverzeichnis

ANHANG IV

EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG (Nr. XXXX) (1)

1.

Produktmodell/Produkt (Produkt-, Chargen- Typen- oder Seriennummer):

2.

Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten:

3.

Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.

4.

Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des elektrischen Betriebsmittels zwecks Rückverfolgbarkeit; sie kann eine hinreichend deutliche Farbabbildung enthalten, wenn dies zur Identifikation des elektrischen Betriebsmittels notwendig ist.):

5.

Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union:

6.

Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der anderen technischen Spezifikationen, in Bezug auf die die Konformität erklärt wird:

7.

Zusatzangaben:

 

Unterzeichnet für und im Namen von:

(Ort und Datum der Ausstellung):

(Name, Funktion) (Unterschrift):

(¹) Der Hersteller kann auf freiwilliger Basis der Konformitätserklärung eine Nummer zuteilen.