Dokument-ID: 177443

Vorschrift

Öffnungszeitengesetz 2003 (ÖffnungsZG)

Inhaltsverzeichnis

§ 10. Kundenbedienung

idF BGBl. I Nr. 48/2003 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2003

Kunden, die am Ende der Ladenöffnungszeit im Laden oder bei der sonstigen Verkaufsstelle anwesend sind, dürfen ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen noch bedient werden.