Dokument-ID: 213390

Vorschrift

Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2024 (VGÜ)

Inhaltsverzeichnis

17. Einwirkung durch TRICHLORMETHAN (Chloroform), TRICHLORETHEN (Trichlorethylen), TETRACHLORMETHAN (Tetrachlorkohlenstoff), TETRACHLORETHAN, TETRACHLORETHEN (Perchlorethylen) oder CHLORBENZOL

Bei Beschäftigten in Chemisch-Reinigungen ist davon auszugehen, dass sie keiner Per-Einwirkung, die eine Untersuchungspflicht begründet, ausgesetzt sind.

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

Es ist besonders zu achten auf:

  • Beschwerden im Bereich des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems, wie:
  • Kopfschmerzen, Schwindel,
  • Konzentrationsschwäche, Vergesslichkeit,
  • Sensibilitätsstörungen,
  • Geruchs- und Geschmacksstörungen,
  • Seh- und Hörstörungen,
  • Beklemmungen, Klagen über Herzunruhe,
  • psycho-vegetative Übererregbarkeit.

Weitere Zeichen einer erhöhten Einwirkung durch Halogenkohlenwasserstoffe können sein:

  • Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen,
  • sonstige Magen-Darmstörungen,
  • ungewollte Gewichtsabnahme,
  • Alkoholintoleranz.

Es ist nach Hautveränderungen zu fragen.

b. Arbeitsanamnese:

Es ist gezielt zu fragen nach:

  • der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  • technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen und deren Verwendung,
  • zusätzlichen für die Beurteilung relevanten Belastungen,
  • dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.

c. Befunderhebung:

Allgemeine ärztliche Untersuchung.

Neurologischer Status:

Zu berücksichtigen sind:

  • Motorik,
  • Sensibilität,
  • Verhalten der Sehnenreflexe.

Bei Arbeiten mit Trichlorethen (Trichlorethylen) ist auf Zeichen einer “Tri-Sucht” besonders zu achten.

Blut:

  • Bestimmung der Serum-Transaminasen SGOT, SGPT sowie GGT

Harn:

  • Gesamtprotein (z. B. mittels Harnstreifen)
  • immunologischer Teststreifen auf Mikroalbumin (Normbereich: bis 20 mg/l)
  • quantitative Trichloressigsäure-Bestimmung (bei Per-Exposition)

d. Beurteilung:

Eignung:

Als Grenzwerte sind anzusehen:

Blut:

Leberfunktionsprüfung:

SGOT bis 50 U/I für Männer;

  • bis 35 U/I für Frauen;

SGPT bis 50 U/I für Männer;

  • bis 35 U/I für Frauen;

GGT bis 66 U/I für Männer;

  • bis 39 U/l für Frauen.

Harn:

Trichloressigsäure bei Per-Exposition: 40 mg/l

Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

Bei Überschreiten von mindestens zwei der Grenzwerte im Blut;

Bei Überschreitung des Grenzwertes für Trichloressigsäure im Harn; nur bei Per-Exposition.

Nichteignung:

Eine Eignung für Tätigkeiten unter Einwirkung von Trichlorethylen, Perchlorethylen, Chloroform, Tetrachlorkohlenstoff, Tetrachlorethan und Chlorbenzol ist im Allgemeinen nicht gegeben bei

Erkrankungen des peripheren und zentralen Nervensystems,

chronischen Leberschäden,

Nierenerkrankungen.

e. Zeitabstand:

Der Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt bei Eignung:

  • ein Jahr;

bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

  • drei Monate.

(BGBl. II Nr. 26/2014)