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Dokument-ID: 649070
Vorschrift
Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2024 (VGÜ)
5. Einwirkung durch künstliche OPTISCHE STRAHLUNG
a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
- Episoden von Juckreiz, Hautrötungen und das Auftreten von anderen Hauteffloreszenzen an exponierten Körperstellen,
- Vergrößerungen und Veränderungen von Hauteffloreszenzen oder Juckreiz an Hauteffloreszenzen,
- „Verblitzen“, starke Blendungen bei der Arbeit, Episoden von Augenrötungen, Veränderungen des Sehfeldes, Flimmern, Fleckensehen, Schleiersehen, Farbsehveränderungen, Skotome.
Besonders zu berücksichtigen sind:
- eine besondere Empfindlichkeit gegenüber UV-Bestrahlung (Hautphototyp I nach Fitzpatrick; Personen mit photoinduzierten oder photoaggravierten Dermatosen),
- eine deutliche Veränderung von Muttermalen, Pigmentveränderungen,
- maligne Melanome oder nicht-melanozytäre Hauttumore (Basaliom, Plattenepithelkarzinom) in der Anamnese,
- ein genetisch bedingtes, erhöhtes Risiko an UV-induzierten Hauttumoren zu erkranken (z. B. Basalzellnävussyndrom, Nävuszellnävussyndrom),
- der Einfluss von phototoxischen/photoallergischen/immunsuppressiven Medikamenten oder phototoxischen/photoallergischen Arbeitsstoffen,
- Auftreten von chronischen durch optische Strahlung induzierten Augenerscheinungen (z. B. Pterygium conjunctivae, Photokonjunktivitis, Photokeratitis, Linsentrübung).
b. Arbeitsanamnese:
Es ist gezielt zu fragen nach:
- der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (Expositionshöhe, Expositionsdauer),
- der zeitlichen Abfolge von beruflicher Exposition durch optische Strahlung und dem Auftreten von Symptomen an der Haut und an den Augen,
- der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen (insbesondere Schutzbrillen, Schutzbekleidung und Hautschutzmitteln)
- dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung in Schutzmaßnahmen.
Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.
c. Befunderhebung:
Allgemeine ärztliche Untersuchung:
- Inspektion beruflich exponierter Hautareale,
- Inspektion des äußeren Auges, zentrale Visusprüfung, Amsler-Test.
d. Zeitabstand:
Der empfohlene Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt zwei Jahre.
(BGBl. II Nr. 26/2014)