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Vorschrift
Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2024 (VGÜ)
6. Einwirkung durch elektromagnetische Felder
a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
Sehstörungen wie Flimmersehen, Lichtblitze (Magnetophosphene),
wiederholte Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Konzentrationsstörungen,
das Tragen von aktiven und passiven Implantaten.
b. Arbeitsanamnese:
Es ist gezielt zu fragen nach:
der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
Episoden von elektrischen Überschlägen,
Erwärmung verschiedener Körperregionen,
der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,
dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.
Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen und Arbeitsgestaltung sowie der Schutzmaßnahmen ist durchzuführen. Besonders zu berücksichtigen sind dabei Arbeitnehmer/innen, die ein aktives oder passives Implantat tragen, wie z. B. einen Herzschrittmacher, Cochlea-Implantate, Innenohrprothesen (Gefahr magnetischer Auswirkung), Gelenksimplantate oder Herzklappenprothesen (Gefahr thermischer Auswirkung), und Arbeitnehmer/innen, die ein am Körper getragenes medizinisches Gerät verwenden, wie z. B. eine Insulinpumpe.
Bei entsprechenden anamnestischen Hinweisen sowie bei möglichen pathologischen Befunden können weiterführende ärztliche Untersuchungen angezeigt sein.
c. Zeitabstand:
Der empfohlene Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt fünf Jahre.
(BGBl. II Nr. 179/2016)