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Johann Schöffthaler | News | 26.05.2020

Home-Office – Neuregelung für Arbeitsunfälle & weitere rechtliche Aspekte

Gastautor Johann Schöffthaler, MA, erläutert in diesem Download-Beitrag, welche neuen Regeln für Arbeitsunfälle seit der Corona-Pandemie gelten und welche rechtlichen Aspekte es im Home-Office zu beachten gilt.

Bei Arbeiten in Telearbeit im Homeoffice handelt es sich um Arbeiten in „auswärtigen Arbeitsstellen“. Die Beschäftigten sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinn des § 2 Abs 1 ASchG. Sie sind nicht in einer Arbeitsstätte des Unternehmens tätig, sondern leisten Bildschirmarbeit in ihrer Privatwohnung.

Die arbeitsstättenbezogenen Arbeitsschutzvorschriften (§§ 19 ff ASchG und Arbeitsstättenverordnung – AStV) gelten allerdings nicht für Arbeiten in der eigenen Privatwohnung.

Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Präventivdienste haben kein Zutrittsrecht in Privatwohnungen („Hausrecht“). Der Zutritt ist nur möglich, wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausdrücklich zustimmen (bzw. auf deren Wunsch zu Beratungszwecken oder zur Evaluierungsdurchführung).