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Ihre Suche nach arbeitsunfall lieferte 20 Ergebnisse.
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Arbeitsunfälle
Da nach einem jedem Arbeitsunfall eine Arbeitsplatzevaluierung zu folgen hat, ist es besonders wichtig herauszufinden, warum der Unfall passiert ist, um zukünftige Unfälle zu vermeiden.Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 937058 -
Pflichten mit Strafsanktion
Die Verletzung der folgender Arbeitnehmerpflichten ist mit Strafe bedroht. Auch wenn ein Arbeitsunfall nicht der dafür zuständigen Person gemeldet wurde, ist diese Verletzung der Meldepflicht strafbar.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452624 -
Koordination auf Baustellen
Das AschG und das BauKG regeln die Informations- und Koordinationspflichten. Besonders auf Baustellen ist Koordination wichtig, da Koordinationsmängel häufig zu Arbeitsunfällen führen. -
Der „Faktor Mensch“ als Sicherheitsrisiko
Menschen sind nicht perfekt. Manche Leute in der Arbeitssicherheit würden sogar so weit gehen, zu behaupten, der Mensch an sich sei ein Sicherheitsrisiko.Veronika Jakl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1152461 -
Körperzwangshaltung
Bei der Belastungsart der Körperzwangshaltung sind ausschließlich jene Haltungen von Interesse, die eine hohe statische Muskelarbeit erfordern und bei denen somit eine bestimmte Körperhaltung über eine gewisse Zeit eingenommen wird.Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1153067 -
Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023
Im Spannungsfeld zwischen altem Zuordnungs- und Kennzeichnungsregime für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und neuer GHS-Einteilung, die bereits ab dem Jahr 2008 anwendbar war, resultierte bereits seit längerem dringender Regelungsbedarf.Josef Drobits - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1120594 -
Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG
Ergänzt durch die Erläuterungen zur Regierungsvorlage (RV) 1999 und Erlässe Bautätigkeit ist Arbeitsleistung. Diese lässt sich in Euro, Dollar oder Yen kalkulieren und in Arbeitsstunden ausdrücken.Peter Neuhold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1067705 -
Psychische Belastung im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Im Jänner 2013 ist eine Novelle des ASchG in Kraft getreten, in der die psychische Gesundheit und die Pflicht zur Evaluierung der psychischen Belastung erstmals explizit angeführt wurde.Barbara Huber - Thomas Strobach - Julia Steurer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1020530 -
Gender und Diversity im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Die Nichtberücksichtigung von Geschlechterverhältnissen und traditionellen Rollenzuschreibungen am Arbeitsplatz können zu Belastungen und Sicherheitsrisiken führen und den betrieblichen Arbeitsschutz beeinträchtigen.Renate Novak - Julia Steurer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453887 -
Zusammenlagerungsvorschriften
Betreffend der Lagerung ätzender Stoffe gibt es zwar keine speziellen Vorschriften oder technischen Regelwerke, Säuren und Laugen sollten jedoch unbedingt getrennt gelagert werden. Details zur Lagerung von zB explosionsgefährlichen Stoffen folgen.Marcus Herzog - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 899992 -
Einrechenbare Tätigkeiten
In die Präventionszeit der Sicherheitsfachkräfte dürfen nur bestimmte Tätigkeiten eingerechnet werden (§ 77 ASchG). In dieser tabellarischen Übersicht erfahren Sie, welche Tätigkeiten eingerechnet werden können.Renate Novak - Maria Lang - Eva Maria Marat - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452900 -
Information und Unterweisung von ArbeitnehmerInnen
Alle ArbeitnehmerInnen müssen vor der erstmaligen Verwendung eines Arbeitsmittels ausreichend über die Sicherheitsrisiken, die Gefahrenverhütung und Schutzmaßnahmen informiert und unterwiesen werden.Christian Schenk - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 290372 -
Planung des ArbeitnehmerInnenschutzes auf Baustellen
Im Rahmen der Evaluierung sollte lediglich auf die spezifischen Gefahren und Maßnahmen eingegangen werden. Welche Angaben eine korrekte Baustellenevaluierung zu beinhalten hat, erfahren Sie in folgendem Beitrag.Peter Neuhold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 826952 -
Verantwortlichkeit des Dienstgebers
Dienstgeber tragen die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer ArbeitnehmerInnen und müssen diesbezüglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenverhütung treffen.Gunter Seebacher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 397373 -
Brennbare Flüssigkeiten
Bei der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten sind die Bestimmungen der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten – VbF, BGBl II Nr 45/2023 anzuwenden.Regina Holleis - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 301582 -
Evaluierung chemischer Stoffe
Auswirkungen auf die Schwangerschaft bzw das Stillen sind gem § 2a MSchG in einem über die Evaluierungsverpflichtung nach ASchG hinausgehenden Maß festzustellen, zu beurteilen und Schutzmaßnahmen festzulegen.Josef Drobits - Eva Maria Marat - Gerhard Orsolits - Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 630595 -
Messungen – gesetzliche Anforderungen
Sowohl für gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe mit Grenzwert als auch für brennbare Arbeitsstoffe haben Messungen bezüglich Grenzwerten und Beurteilung der Gefahren zu erfolgen.Renate Novak - Alice Schmatzberger - Josef Drobits - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 289818 -
Sonderbestimmungen für Asbest
Für alle Arbeiten unter Gefahr einer Asbestexposition, dh wenn Arbeitnehmer/innen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien ausgesetzt sind oder sein könnten, gilt der 4. Abschnitt GKV.Renate Novak - Alice Schmatzberger - Josef Drobits - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 289782 -
TRK-Werte
Der TRK-Wert ist der Mittelwert in einem bestimmten Beurteilungszeitraum, der jene Konzentration eines gefährlichen Arbeitsstoffs am Arbeitsplatz angibt und für zu setzende Maßnahmen heranzuziehen ist.Renate Novak - Alice Schmatzberger - Josef Drobits - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286749 -
MAK-Werte
Der Maximale Arbeitsplatz-Konzentration-Wert ist der Mittelwert in einem bestimmten Beurteilungszeitraum, der die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes am Arbeitsplatz angibt.Renate Novak - Alice Schmatzberger - Josef Drobits - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286747