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Renate Novak - Eva Maria Marat | Praxiswissen | Fachbeitrag

Sanktionen gegen Arbeitgeber/innen

Die Missachtung von Arbeitnehmerschutzvorschriften kann schwerwiegende Konsequenzen für die Arbeitgeber/innen haben, zB im Fall eines Arbeitsunfalls eine strafgerichtliche Verurteilung und/oder Regressansprüche der AUVA, möglicherweise auch Schadenersatzansprüche. Diese Konsequenzen sind nicht im Arbeitnehmerschutzrecht geregelt, sondern im Strafrecht, im Sozialversicherungsrecht und im Zivilrecht.

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