Aktuelle Fachinformationen, Arbeitshilfen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Arbeitssicherheit Profi
Themen
- Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
- Gefahrenverhütung
- Information, Unterweisung, Beteiligung
- Behörden und Verfahren
-
Arbeitsstätten
- Grundsätzliche Fragen und Begriffe
- Ausstattung der Gebäude
- Verkehrswege und Fluchtwege
- Arbeitsräume
- Brandschutz und Explosionsschutz
- Sicherung von Gefahrenbereichen
- Lagerungen
- Nichtraucherschutz
- Behindertengerechte Gestaltung
- Instandhaltung, Reinigung, Prüfung
- Information der ArbeitnehmerInnen
-
Arbeitsmittel
- Benutzung von Arbeitsmitteln
- Beschaffenheit von Arbeitsmitteln
- Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerpflichten
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheitskommunikation
- MSV und AM-VO
- Die neue Maschinenprodukteverordnung
- Vorschriften für das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln
- Digitalisierung und Arbeitnehmerschutz
- Aufzüge und Hebeanlagen
- Neue Technologien – Digitalisierung in der Maschinensicherheit
- Betriebsanleitung und Arbeitnehmerschutz
- Arbeitsstoffe
-
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
- Kennzeichnungsverordnung (KennV)
- Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge
- Körperliche Belastungen im Arbeitnehmerschutz
- Fachkenntnisse und besondere Aufsicht
- Physikalische Einwirkungen
- Elektrosicherheit im Arbeitnehmerschutz
- Bildschirmarbeit
- Persönliche Schutzausrüstung
- Elektrische Anlagen
- Sicherheit in Lager und Logistik
- Unfall- und Gesundheitsgefahren bei Reinigungsarbeiten
- Gastgewerbe
- Sprengarbeiten
- Bohrarbeiten
- Tagbauarbeiten
- Ladungssicherung
- Feuer- und Heißarbeiten
- Untertagebauarbeiten
- Strahlenschutz am Arbeitsplatz
- Absturzsicherung bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen
- Gesundheitsüberwachung
- Präventivdienste
- Brandschutz
-
Bauarbeiten
- Baustellenorganisation, Evaluierung und Umsetzung auf der Baustelle
- Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG
- Absturz
- Bauarbeiten und Baustelleneinrichtung
- Erd- und Felsarbeiten
- Gerüste
- Dacharbeiten und Montagearbeiten
- Abbrucharbeiten
- Wasserbauarbeiten – 14. Abschnitt BauV
- Flüssiggas auf Baustellen
-
Themen des Arbeitsschutzes
- Unterweisungen
- Arbeitspsychologie und ihre Anwendung in der betrieblichen Praxis
- Arbeitnehmerschutz im Verkehrswesen
- Grundlagen zur Evaluierung psychischer Belastung
- Organisation des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb
- Virtual Reality in der Arbeitssicherheit
- Gesunde Raumluft
- Psychische Erkrankungen
- Gesundheit im Betrieb
- Sicherheits- und Gesundheitsmanagement
- Gender und Diversity im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Betriebliches Übergangsmanagement
- Wirksam kommunizieren im Arbeitsschutz
- Materialien
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach arbeitsunfall lieferte 226 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
- (11) Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes (11)
-
(8)
Gefahrenverhütung
Gefahrenverhütung
(8)
- (5) Ermittlung, Beurteilung, Festlegung, Dokumentation – Arbeitsplatzevaluierung Ermittlung, Beurteilung, Festlegung, Dokumentation – Arbeitsplatzevaluierung (5)
- (1) Koordination, Überlassung Koordination, Überlassung (1)
- (2) Aufzeichnungs-, Melde- und Auflagepflichten Aufzeichnungs-, Melde- und Auflagepflichten (2)
- (4) Information, Unterweisung, Beteiligung Information, Unterweisung, Beteiligung (4)
- (12) Behörden und Verfahren Behörden und Verfahren (12)
-
(8)
Arbeitsmittel
Arbeitsmittel
(8)
- (1) Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerpflichten Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerpflichten (1)
- (1) Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen (1)
- (3) Sicherheitskommunikation Sicherheitskommunikation (3)
- (1) Vorschriften für das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln Vorschriften für das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln (1)
- (1) Digitalisierung und Arbeitnehmerschutz Digitalisierung und Arbeitnehmerschutz (1)
-
(33)
Arbeitsstoffe
Arbeitsstoffe
(33)
- (1) Begriffsbestimmungen Begriffsbestimmungen (1)
- (9) Ermittlung und Beurteilung der Gefahren Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (9)
- (7) Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung (7)
- (4) Maßnahmen zur Gefahrenverhütung Maßnahmen zur Gefahrenverhütung (4)
- (12) Grenzwerte und Messungen Grenzwerte und Messungen (12)
-
(23)
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
(23)
- (1) Kennzeichnungsverordnung (KennV) Kennzeichnungsverordnung (KennV) (1)
- (2) Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge (2)
- (1) Körperliche Belastungen im Arbeitnehmerschutz Körperliche Belastungen im Arbeitnehmerschutz (1)
- (1) Physikalische Einwirkungen Physikalische Einwirkungen (1)
- (6) Sicherheit in Lager und Logistik Sicherheit in Lager und Logistik (6)
- (1) Unfall- und Gesundheitsgefahren bei Reinigungsarbeiten Unfall- und Gesundheitsgefahren bei Reinigungsarbeiten (1)
- (2) Bohrarbeiten Bohrarbeiten (2)
- (9) Ladungssicherung Ladungssicherung (9)
- (2) Gesundheitsüberwachung Gesundheitsüberwachung (2)
- (2) Präventivdienste Präventivdienste (2)
- (11) Brandschutz Brandschutz (11)
- (3) Bauarbeiten Bauarbeiten (3)
-
(10)
Themen des Arbeitsschutzes
Themen des Arbeitsschutzes
(10)
- (2) Arbeitspsychologie und ihre Anwendung in der betrieblichen Praxis Arbeitspsychologie und ihre Anwendung in der betrieblichen Praxis (2)
- (2) Grundlagen zur Evaluierung psychischer Belastung Grundlagen zur Evaluierung psychischer Belastung (2)
- (2) Virtual Reality in der Arbeitssicherheit Virtual Reality in der Arbeitssicherheit (2)
- (1) Psychische Erkrankungen Psychische Erkrankungen (1)
- (1) Gesundheit im Betrieb Gesundheit im Betrieb (1)
- (1) Sicherheits- und Gesundheitsmanagement Sicherheits- und Gesundheitsmanagement (1)
- (1) Gender und Diversity im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Gender und Diversity im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (1)
- (1) Materialien Materialien (1)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Karin Zahiragic | News | 23.11.2020
COVID-19 und Baustellen – Handlungsanleitung für sicheres Arbeiten
Gastautorin Dr. Karin Zahiragic erläutert die allgemeinen und besonderen Schutzmaßnahmen am Bau während der Corona-Pandemie. Was gilt z. B. bezüglich der Desinfektion und dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes?
Seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie in Österreich sind schon einige Monate verstrichen. Anfang November 2020 einigten sich die Bausozialpartner Baugewerbe, Bauindustrie und Gewerkschaft Bau-Holz in Zusammenarbeit mit dem Zentral-Arbeitsinspektorat auf eine Handlungsanleitung für ein sicheres Arbeiten auf Baustellen für die Phase des zweiten Lockdowns. Diese Handlungsanleitung hat Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf Baustellen aufgrund COVID-19 zum Inhalt. Grundlage dieser Handlungsanleitung bildet weiterhin der im März 2020 geschaffene Acht-Punkte-Maßnahmenkatalog.
Grundsätzlich trifft die Bauherren die Pflicht, Schutzmaßnahmen auf den Baustellen einzuführen, um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern. Die Bauarbeiter sind wiederum zur Einhaltung der angeordneten Schutzmaßnahmen verpflichtet.
Allgemeine Schutzmaßnahmen am Bau
Zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen gehören folgende:
- Zwischen den sich auf der Baustelle befindlichen Personen ist die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter erforderlich.
- Es ist den auf der Baustelle befindlichen Personen untersagt, angesichts der Ausbreitung von COVID-19 ihr Gesicht zu berühren.
- Es sollten in regelmäßigen Abständen die Hände gründlich gewaschen werden.
- Es ist ratsam, in den gebeugten Ellbogen zu husten oder zu niesen oder in ein Taschentuch, das dann sofort entsorgt wird.
Besondere Maßnahmen am Bau
Neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen sollten auf den Baustellen noch besondere zusätzliche Maßnahmen angeordnet werden. Als zusätzliche besondere Maßnahmen sind folgende Maßnahmen hervorzuheben:
Sanitäre Maßnahmen zur Reinigung
Um die Arbeitshygiene auf jeder Baustelle zu gewährleisten, ist die Einhaltung sanitärer Maßnahmen im Sinne der §§ 34 und 35 Bauarbeiterschutzverordnung (kurz: BauV) erforderlich. Dies hat zur Folge, dass auf jeder Baustelle Vorsorge getroffen werden muss, dass einwandfreies Waschwasser zur Verfügung steht. Zur Beseitigung von stärkeren Verschmutzungen der Haut muss auch warmes Wasser zur Verfügung stehen. Geeignete Hautmittel müssen in gebrauchsfertiger Form bereitgestellt werden. Für Bauarbeiter, die einer besonders starken Verschmutzung, starker Staubeinwirkung, der Einwirkung giftiger, ätzender, leicht zersetzlicher, ekelerregender oder infektiöser Arbeitsstoffe oder größerer Hitze ausgesetzt sind, müssen Brausen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sind auch von den Bauherren Desinfektionsmitteln bereitzustellen. Sofern auf einer Baustelle mehr als zehn Bauarbeiter länger als zwei Wochen beschäftigt werden, müssen Waschräume zur Verfügung gestellt werden.
Desinfektion
Auf jeder Baustelle ist von den Bauherren für eine regelmäßige Desinfektion der sanitären und sozialen Einrichtungen vor deren Benutzung und darüber hinaus in regelmäßigen Reinigungsintervallen Vorsorge zu treffen. Für den Fall, dass Fahrzeuge bzw Baumaschinen bzw Werkzeuge verwendet werden, ist vor deren Benutzung eine Desinfektion der Fahrzeuge bzw der Baumaschinen bzw der Werkzeuge vorzunehmen. Dies betrifft insbesondere die Haltegriffe, den Schaltknauf, das Lenkrad, die Handbremse, die Türgriffe, die Armaturen und dergleichen. Wenn eine Desinfektion im Einzelfall nicht möglich ist, sind als alternative Maßnahme Handschuhe zu verwenden.
Trennung von Arbeits- und Aufenthaltsbereichen
Die Bauherren haben dafür Vorsorge zu tragen, dass mit geeigneten organisatorischen oder technischen Maßnahmen, die Arbeitsbereiche von den Aufenthaltsbereichen und von den Verkehrswegen getrennt werden. Dies kann beispielsweise bei den Arbeitsbereichen und Aufenthaltsbereichen durch Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden und bei den Verkehrswegen durch eine Einbahnregelung erfolgen.
Entsprechende Ausrüstung und Tragen von Mund-Nasen-Schutz
Die Bauherren haben auch die entsprechende Arbeitsausrüstung gemäß ASchG und BauV den Bauarbeitern zur Verfügung zu stellen.
Sofern Arbeiten im Freien bzw in nicht geschlossenen Räumen oder in geschlossenen Räumen anfallen und der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann, so ist von den Bauarbeitern ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Alternativ können bei Arbeiten in geschlossenen Räumen von den Bauarbeitern auch Atemschutzmasken getragen werden, wobei diese über kein Ausatemventil verfügen dürfen. Kann hingegen in geschlossenen Räumen mit beengten Verhältnissen, wie beispielsweise in Behältern, Silos, Schächten, Kanälen oder Rohrleitungen der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden, so ist von den Bauarbeitern Atemschutz gemäß der „Verordnung Persönliche Schutzausrüstung“ zu verwenden. In allen anderen Fällen dürfen die Bauarbeiten nicht durchgeführt werden.
Umgang mit COVID-19-Risikogruppe
Gehören Bauarbeiter zur COVID-19-Risikogruppe, ist die Einhaltung des § 735 ASVG sowie des Leitfadens „Umgang mit Risikogruppen im betrieblichen arbeitsmedizinischen Setting“ der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin unbedingt erforderlich. Dies hat zur Folge, dass die betroffenen Bauarbeiter Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und Fortzahlung des Lohns haben, sofern sie ein COVID-19- Risiko-Attest vorlegen können.
Personentransporte
Bei Personentransporten auf der Baustelle und beim Transport in Arbeitsmitteln zum Heben von Personen sind die Vorschriften über die Schutzmaßnahmen beim Arbeiten in geschlossenen Räumen einzuhalten. Dies bedeutet, dass dabei Mund-Nasen-Schutz-Masken oder Atemschutzmasken, die über kein Ausatemventil verfügen, zu verwenden sind. Beim Zu- und Abfahren zur bzw von der Baustelle sind die aktuellen Bestimmungen der Verordnungen entsprechend des COVID-19-Maßnahmengesetz einzuhalten.
Schlafräume
Unzulässig ist es, Schlafräume mit mehr als einer Person zu belegen. Es ist eine nicht zeitgleiche Doppelbelegung in getrennten Betten mit eigenem Spind mit einer Reinigung zwischen den Schichten oder bei Neubelegungen möglich.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Für Baustellen im Sinne des § 6 Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (die Arbeitsdauer beträgt mehr als 30 Arbeitstage und es sind mehr als 20 Arbeitnehmer auf der Baustelle gleichzeitig beschäftigt oder deren Umfang übersteigt 500 Personentage) ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan vorgeschrieben, wobei die dort festgelegten Maßnahmen im Hinblick auf COVID-19 entsprechend anzupassen sind.
Fazit
In der Praxis ist die Umsetzung der oben angeführten besonderen Schutzmaßnahmen mit beträchtlichen Mehrkosten und mit Ablaufstörungen für die jeweiligen Bauherren verbunden.