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WEKA (cva) | News | 23.08.2019

Wegeunfälle mit E-Scootern vermeiden

Seit 1. Juni 2019 gelten österreichweit einheitliche Regeln zu E-Scootern im Straßenverkehr. Gerade für den Weg zur Arbeit sind die elektrisch betriebenen Fahrzeuge beliebt. Doch das Unfallrisiko mit E-Scootern wird häufig unterschätzt!

Nachdem E-Scooter in Deutschland ebenfalls im Juni für den Straßenverkehr zugelassen wurden, ereigneten sich dort in den ersten beiden Wochen mehrere schwere Unfälle. Auch in Österreich unterschätzen E-Scooter-Fahrer immer wieder die Handhabung oder die Geschwindigkeit ihres Fahrzeugs.

Verletzungen

Kommt es dann zum Unfall, sind die häufigsten Verletzungen laut AUVA Wien

  • Kopfverletzungen,
  • Brüche der Gliedmaßen und
  • Prellungen.

Statistik: Wegeunfälle

Im Jahr 2018 wurden 12.462 Wegeunfälle bei der AUVA gemeldet, somit haben Wegeunfälle 11 % aller Arbeitsunfälle ausgemacht.

Verkehrsverstöße

Hinzu kommen Verkehrsverstöße infolge Unkenntnis der neuen Regelungen. Besonders häufige Verstöße waren laut Wiener Polizei in den ersten Juniwochen vor allem

  • die Missachtung roter Ampeln,
  • das Befahren von Fußgängerbereichen und
  • das Fahren zu zweit.

Vor Fahrtantritt

 Prinzipiell sollten sich Fahrer von E-Scootern vor Fahrtantritt

  • mit der Handhabung des Fahrzeugs vertraut machen,
  • die korrekte Ausstattung prüfen (u.a. mit Bremsen, Reflektoren und Licht) und
  • die geltenden Verkehrsregeln für E-Scooter kennen, die in weiten Teilen den Bestimmungen für Fahrräder entsprechen (für E-Scooter mit einer Höchstleistung von bis zu 600 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit von unter 25 km/h).

Bestimmungen der StVO zu E-Scootern

Weiterführende Informationen zu den Bestimmungen der StVO bieten der ÖAMTC, die Bundesregierung und das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.

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