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Dokument-ID: 450516

Renate Novak - Maria Lang - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag

Zielsetzungen und Bedeutung des Arbeitnehmerschutzes

Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) enthalten auch Aussagen zu den Zielsetzungen:

Vorbeugender Arbeitnehmerschutz hat das Ziel, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und sonstige arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden und allen Arbeitnehmern ein Arbeitsleben und einen Ruhestand ohne arbeitsbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen zu ermöglichen. Die Verringerung der Zahl der Arbeitsunfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen ist nicht nur eine wichtige humanitäre Aufgabe, sondern auch von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung, da durch einen besseren vorbeugenden Schutz der Arbeitnehmer die durch Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Krankheiten bedingten betrieblichen und volkswirtschaftlichen Kosten sowie Sozialausgaben verringert werden können.

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