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Josef Schaffer | News | 20.02.2014
Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente – Ein erster Ansatz zu einem „lebenden Dokument“!
DI Josef Schaffer gibt in seinem Beitrag hilfreiche Tipps, wie es Ihnen gelingen kann, eine laufende Aktualisierung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (SGD) zu gewährleisten bzw. zu organisieren.
In vielen Betrieben gibt es ein Achselzucken, wenn die Frage auf den aktuellen Stand der SGD kommt. Wann wurde die letzte Ergänzung bzw Aktualisierung durchgeführt? Wie wurde die Nachevaluierung des Arbeitsunfalles dokumentiert? Wurde auf die Belastungen der ArbeitnehmerInnen mit strukturellen psychischen Belastungen eingegangen?
Alle, die im Bereich der Prävention tätig sind, wissen wie schwierig eine laufende Aktualisierung ist und wie viel Aufwand dazu notwendig ist.
Oft liegt das Problem bereits in der Struktur und im Aufbau der SGD:
- Erstellt mit Softwareprogrammen, welche durchwegs einen hohen Eingabeaufwand erfordern,
- Eine Gliederung, wo wenig Überblick vorhanden ist und eine laufende Ergänzung oder Änderung schwierig wird.
Diesbezüglich muss ich gestehen, dass sich meine Einstellung zu den SGD im Laufe der Jahre grundsätzlich geändert hat. War ich am Beginn meiner Selbstständigkeit der Ansicht, ein einziges umfassendes Dokument wäre das einzig Sinnvolle und Richtige, bin ich nun der Ansicht, eine weitgehende Gliederung in die einzelnen Evaluierungserfordernisse (z.B. Allgemeine Gefährdungen und Belastungen, Mutterschutz, Lärm und Vibrationen, VEXAT, psychische Belastungen, Gefahrstoffe, etc) bringt mehr Übersicht und eine leichtere Bearbeitbarkeit und Anpassung an geänderte Grundlagen oder Veränderungen.
Veränderungen dokumentieren
Bauen Sie daher die Dokumente so auf, dass durch die Hinzufügung von einzelnen Dokumenten eine laufende Ergänzung möglich ist, sei es eine Checkliste der Nachevaluierung, eine neue Berechnung der Lärmsituation oder auch nur ein Messprotokoll, die technischen Daten einer neuen Maschine oder die Skizze eines erfolgten Umbaus, etc
Instruieren Sie Ihre MitarbeiterInnen dahingehend, dass einzelne, die Arbeitssicherheit betreffende Nachweise im Evaluierungsordner abgelegt werden. Sie werden sehen, dass die SGD dadurch immer aktueller werden und Sie keine Sorge mehr haben müssen, dass zB der Arbeitsinspektor nach aktuellen SGD fragt. Und sollten Sie den Eindruck haben, dass die einzelnen Evaluierungsabschnitte einer grundlegenden Überarbeitung bedürfen – es ist genug „Material“ vorhanden, um dies einfach und umfassend machen zu können.
Versuchen Sie die SGD zum „Leben zu erwecken“ – es ist einfacher als Sie denken!